Süddeutsche Zeitung

Loveparade-Ermittlungen:Ein bitteres Nein

Lesezeit: 3 min

Warum die rechtliche Aufarbeitung des Duisburger Loveparade-Unglücks so unbefriedigend endet.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es war wahrscheinlich einer dieser Momente, die den Bürger am Rechtsstaat verzweifeln lassen. Dreieinhalb Jahre arbeitete die Staatsanwaltschaft Duisburg an der Anklage wegen der Katastrophe bei der Duisburger Loveparade im Juli 2010, zwei weitere Jahre prüfte das Landgericht - um an Ende die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Kein Prozess, keine öffentliche Aufarbeitung des furchtbaren Geschehens, keine Suche nach Schuld und Verantwortung: Das bittere Nein des Duisburger Landgerichts frustriert die Erwartungen von Hinterbliebenen und Öffentlichkeit.

Aber ist der Duisburger Beschluss deshalb ein Skandal? Zentrales Argument war das Gutachten des Sachverständigen Keith Still. Die Richter stuften es als grob mangelhaft ein. Wenn es nur um ein fehlerhaftes Gutachten ging, hätte man den Fehler nicht reparieren können? Hätte das Landgericht nicht einfach einen neuen Sachverständigen beauftragen können, wie nun die Staatsanwaltschaft moniert?

Richtig daran ist zwar, dass das Gericht in der Phase zwischen Anklage und Eröffnungsbeschluss "einzelne Beweiserhebungen" anordnen kann. Allerdings ist sich die Juristenwelt weitgehend einig, dass es nur um ergänzende Beweise gehen kann, nicht um die Komplettreparatur einer eklatant lückenhaften Anklage. Denn das widerspräche der Rollenverteilung: Das Gericht soll unvoreingenommen über die Anklage befinden und sie nicht gleichsam selbst schreiben. Das Gericht sei "nicht der Libero der Anklagebehörde", heißt es in einem Gesetzeskommentar.

Nach Einschätzung von Matthias Jahn, Professor für Strafrecht in Frankfurt, war das Loveparade-Gutachten aber das zentrale Beweismittel der Anklage: Da könne das Gericht nicht in eigener Hoheit nachbessern. Interessanter ist daher die Frage: Warum hat die Staatsanwaltschaft nicht selbst nachgelegt, als die Zweifel des Landgerichts unübersehbar wurden? 75 Fragen hatten die Richter an den britischen Sachverständigen geschickt - das hätte man als Alarmzeichen sehen können.

Gewiss, das Gericht hat seine Bedenken nicht explizit geäußert oder gar die Akten zurückgeschickt. Aber auch die Verteidigung hatte mehrfach auf die logischen Brüche des Gutachtens hingewiesen. Nach Auskunft einer Sprecherin ist die Staatsanwaltschaft freilich bis heute überzeugt, den besten Experten beauftragt zu haben - in einem speziellen Fachgebiet, in dem die Auswahl an hoch qualifizierten Fachleuten sehr begrenzt ist. Übrigens: Auch die Anwälte der Nebenkläger, die nun das Ergebnis kritisieren, haben nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Gericht keinerlei Anträge zur Einschaltung eines weiteren Gutachters gestellt.

Zu beweisen, wer den tödlichen Fehler beging, ist kompliziert - und mitunter unmöglich

Aber was ist mit den Spielräumen, die jeder Richter hat, schon gar bei der Frage, ob ein "hinreichender Tatverdacht" für den Gang ins Hauptverfahren besteht? Die Duisburger Richter haben sich die Sache in ihrem 460-Seiten-Beschluss nicht leicht gemacht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten - sechs Angestellte der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent - Planungs- und Genehmigungsfehler begangen haben. Dass also die Katastrophe das für die Angeklagten vorhersehbare Resultat einer Konzeption war, die angesichts der erwarteten Menschenmenge zu schmale Zugänge zum Festivalgelände vorsah. Hier setzt das Landgericht ein großes Fragezeichen. Jedenfalls auf der Grundlage der Berechnungen des Gutachters sei gerade nicht die Planung die Ursache des tödlichen Rückstaus im Tunnel gewesen, sondern womöglich das Abweichen von den Plänen. Für die Todesfälle, so schreibt das Gericht, kämen andere Ursachen in Betracht. Dazu gehörten vor allem die Polizeiketten, mit denen die Tunnel West und Ost zeitweise gesperrt worden seien - "mit entsprechender Bildung erheblichen Personendrucks", wie es in dem Beschluss heißt. Vielleicht haben sich auch viele kleine Fehler zu einem furchtbaren Unglück summiert, vielleicht gibt es auch eine moralische Schuld jener, die eine gigantomanische Veranstaltung auf einem zu kleinen Areal geplant haben.

Aber eines muss man dem Landgericht zugestehen: In einem derart komplexen Geschehen mit zahllosen Beteiligten nachzuweisen, wer letztlich den tödlichen Fehler begangen hat, ist kompliziert und mitunter unmöglich. Das Gericht hätte also vielleicht einen Prozess angesetzt, dem ein nicht minder unbefriedigendes Scheitern droht. Schon die zehnjährige Verjährungsfrist ist ein Problem, besonders jetzt, da erst noch das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Beschwerde der Ankläger entscheiden muss. Sechs Jahre sind bereits verstrichen, ein neuer Gutachter würde Zeit benötigen. Und eine Hauptverhandlung mit mehr als 50 Nebenklägern und mit Verteidigern, die ihr Geschäft verstehen, könnte leicht den Umfang des Münchner NSU-Prozesses annehmen.

Eschede, Reichenhall, Kaprun: Selten kommt es zu Strafen - und wenn, bleiben sie gering

Tatsächlich gelangen die Gerichte bei Großkatastrophen selten zu einer Verurteilung - und wenn doch, dann bleibt es bei geringen Strafen. 17 Menschen starben 1996 beim Düsseldorfer Flughafenbrand, 88 wurden verletzt. 101 Todesopfer forderte 1998 ein entgleister ICE in Eschede, ein Radreifen war gebrochen. In beiden Fällen wurden die Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. In Wuppertal stürzte die Schwebebahn wegen einer vergessenen Stahlkralle ab und riss fünf Menschen in den Tod - eine Bewährungsstrafe, drei Einstellungen. In Bad Reichenhall starben 15 Menschen im Januar 2006 beim Einsturz der Eishalle - Bewährung für einen Statiker, Freispruch für den Gutachter. Oder die Katastrophe im österreichischen Kaprun: 155 Menschen fielen im November 2000 einem Brand im Tunnel der Gletscherbahn zum Opfer. Vier Jahre später wurden 16 Angeklagte freigesprochen.

Für die Hinterbliebenen sei die Ungewissheit über die Ursache des Unglücks äußerst unbefriedigend, sagt der Strafrechtler Jahn: "Andererseits ist es nicht die Aufgabe eines Strafprozesses, auf dem Rücken der Angeklagten ein Verfahren durchzuziehen, das am Ende doch nur eingestellt wird."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2940807
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 09.04.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.