Süddeutsche Zeitung

Lohngerechtigkeit:Ein Gesetz, das nicht scheitern soll

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In den Streit über Regeln zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern kommt Bewegung: Familienministerin Schwesig arbeitet an einem Kompromiss.

Von Constanze von Bullion, Berlin

In die Auseinandersetzung der Koalition um Entgeltgleichheit kommt Bewegung. Dem Vernehmen nach soll Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) über die Sommerpause eine Alternative zu ihrem Entwurf zum Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern vorlegen. Ministerin und Kanzleramt sollen zu Kompromissen bereit sein, um zu verhindern, dass das Vorhaben scheitert. Das Gesetz, das die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern verkleinern und in Betrieben für Transparenz bei der Bezahlung sorgen soll, könnte demnach nur Arbeitnehmern einen Auskunftsanspruch einräumen, die in einem Betrieb ohne Tarifbindung arbeiten. Auch bei der umstrittenen Prüfpflicht für Unternehmen, die nach Schwesig Plan analysieren sollen, ob sie geschlechtergerecht bezahlen, wird an einem Kompromiss gearbeitet.

"Ich begrüße die aktuellen Bemühungen in der Bundesregierung, eine pragmatische Lösung zu finden, um endlich mehr Entgeltgleichheit in Deutschland zu erreichen", sagte die Vorsitzende der Frauen Union, Annette Widmann-Mauz, der Süddeutschen Zeitung. Angesichts der unbereinigten Lohnlücke von 21 Prozent zwischen den Geschlechtern müsse "noch in dieser Legislaturperiode" ein Gesetz kommen. Eine Regelung, die sich daran orientiere, ob Betriebe tarifgebunden seien oder nicht, könne einerseits helfen, möglichst viele Arbeitnehmerinnen vor Benachteiligung zu schützen, da es in Betrieben ohne Tarifbindung am häufigsten zu ungerechter Bezahlung komme. Andererseits bleibe der bürokratische Aufwand für Arbeitgeber vertretbar. "So wird die Bereitschaft zur Tarifbindung gestärkt, und die Sozialpartner werden in die Verantwortung für eine gerechtere Lohnfindung bei Männern und Frauen genommen", sagte Widmann-Mauz.

Bisher sah Schwesigs Gesetzentwurf vor, dass alle Arbeitnehmer das Recht erhalten sollen, vom Arbeitgeber zu erfahren, ob sie so viel verdienen wie fünf vergleichbare Kollegen des anderen Geschlechts im Durchschnitt. Die Union lehnte das unter Verweis auf den Koalitionsvertrag ab. Sie wollte einem individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte nur für Betriebe ab 500 Mitarbeitern zustimmen. Schwesig wies das zurück, da dann nur jede fünfte Arbeitnehmerin vom Gesetz profitiert hätte.

Die Verhandlungen zwischen Schwesig und dem Kanzleramt hatten sich festgefahren. Und sie sind noch lange nicht abgeschlossen. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat die Familienministerin mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vereinbart, dass für kleinere Unternehmen mit Tarifbindung kein individuelles Auskunftsrecht gelten soll, auch weil das personell schwer leistbar ist. Für Unternehmen ab 200 Mitarbeitern aber soll die Auskunftpflicht demnach kommen. Das wäre ein Kompromiss zwischen Schwesigs Forderung nach Auskunftsanspruch für alle und dem der Union nach Auskunft ab 500 Beschäftigten. Das Familienministerium wollte den Bericht auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Ein Durchbruch ist das noch nicht, denn erstens ist unklar, wie Schwesigs Vorschlag genau aussehen soll. Zweitens müsste er noch in Kabinett und Parlament die Zustimmung der Koalitionspartner finden. Aus dem Wirtschaftsflügel der CDU aber kommt schon Protest. Hier hatte man zuletzt noch erklärt, das Auskunftsrecht grundsätzlich abzulehnen. Käme es nun für Betriebe ab 200 Mitarbeitern, sei dies "ein klarer Verstoß gegen den Koalitionsvertrag", schrieb Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) in einem Brief an Kanzleramtsminister Altmaier, aus dem die FAZ zitiert. Er sei "nicht bereit", dies zu akzeptieren. Die Vorsitzende der Frauen Union, Widmann-Mauz, dagegen lobt den möglichen Kompromiss: "Je mehr vertragliche Tarifbindung und je größer die Transparenz über die tatsächlichen Entgeltstrukturen im Betrieb, desto weniger gesetzliche Reglementierung." Dass der Konflikt sich nun in die Union verlagert, hat sie wohl auch dem Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, zu verdanken. Er hatte es als absurd bezeichnet, dass Betriebe mit Tarifbindung zu aufwendigen Nachweisen verpflichtet werden sollen. Kommt nun ein Kompromiss, bei dem zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebunden Betrieben unterschieden wird, dürfte das in seinem Sinn sein. Gerungen wird aber auch noch darum, ob statt der Prüfpflicht für Betriebe nur freiwillige Überprüfungen empfohlen werden. Wer freiwillig prüft, könnte unter Umständen von ungeliebten Berichtspflichten befreit werden.

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Quelle:
SZ vom 18.07.2016
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