Süddeutsche Zeitung

Krankenhäuser:Fixierung kann strafbar sein

Ärzte und Pflegekräfte, die in Kliniken Patienten rechtswidrig fixieren, müssen mit Strafverfolgung rechnen. Eine länger als etwa 30 Minuten dauernde, nicht genehmigte Zwangsfixierung stellt einen gravierenden Eingriff in das Freiheitsgrundrecht dar, der strafrechtliche Ermittlungen begründet, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 1763/16). Wegen der Verletzung ihres Freiheitsgrundrechts hatte eine Frau strafrechtliche Ermittlungen und ein Strafverfahren verlang. Die Staatsanwaltschaft stellte diese jedoch wegen Geringfügigkeit ein. Die Richter rügten die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens gegen einen Amtsarzt, einen Stationsarzt und einen Pfleger.

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SZ vom 23.01.2020 / epd
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