Süddeutsche Zeitung

Koalition:Lauter Gewinner

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Warum Marco Buschmann und Nancy Faeser miteinander reden müssen.

Von Constanze von Bullion

Nach jahrelangen Klagen zur Speicherung von Internetdaten sehen sich jetzt also alle als Gewinner. So jedenfalls klang es am Dienstag in der Bundesregierung. Nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass digitale Verkehrs- und Standortdaten in Deutschland nicht massenhaft gespeichert werden dürfen, traten am Dienstag Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor die Presse. Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung waren sie bislang nie einig. Jetzt zeigten beide zufriedene Gesichter. "Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte und den Rechtsstaat", sagte Buschmann. "Es ist gut, dass damit Jahre der Rechtsunsicherheit zu Ende gehen", sagte Faeser.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland Schluss machen muss mit der "allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten". Das Gesetz, das noch aus der Zeit der großen Koalition stammt und ohnehin seit Jahren nicht mehr angewandt wird, widerspricht EU-Recht. Allerdings hat der EuGH am Dienstag eine Tür offengelassen, durch die sich die Bundesregierung nun zwängen will. Denn für einen kurzen Zeitraum, so das Gericht, sei auch "eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen" rechtskonform. Zur Bekämpfung schwerer Straftaten könnten Firmen dazu veranlasst werden, "während eines festgelegten Zeitraums die ihnen zur Verfügung stehenden Verkehrs- und Standortdaten umgehend zu sichern".

Der Justizminister will "in Kürze" ein neues Gesetz vorlegen

Innenministerin Faeser versteht das als Bestätigung. Sie fordert seit Monaten, IP-Adressen speichern zu lassen, vor allem um sexualisierte Gewalt effektiver zu bekämpfen. Ermittlungsbehörden könnten Täter oft nicht nachverfolgen, die auf einschlägige Seiten zugegriffen hätten, weil deren Verkehrsdaten nicht gespeichert seien. Mit dem Urteil ändere sich das nun, meint Faeser: "Ausdrücklich hat der Europäische Gerichtshof entschieden: IP-Adressen dürfen gespeichert werden, um schwere Kriminalität bekämpfen zu können." Faeser will Anbieterfirmen nun unter bestimmten Bedingungen zur Datenspeicherung verpflichten, über den Zeitrahmen verhandelt sie mit dem Justizminister. Zuletzt schien nicht ausgeschlossen, dass man sich auf eine Woche einigt.

Allerdings gibt es noch Hürden. Denn auch Justizminister Buschmann sieht sich vom EuGH bestätigt. Wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger "unter einen Generalverdacht" stelle, fühle niemand "sich mehr richtig frei", auch nicht im Netz, sagte er am Dienstag. Anlasslose Datenspeicherung dürfe es nicht geben. Gleichzeitig seien die Liberalen aber entschlossen, schwere Straftaten zu bekämpfen. Buschmann will "in Kürze" ein Gesetz zum sogenannten "Quick Freeze"-Verfahren vorlegen. Damit könnten Ermittlungsbehörden beim Verdacht auf eine erhebliche Straftat und mit richterlicher Zustimmung "relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, um sie später im Verfahren nutzen zu können", sagte er. Die Grünen unterstützen die Pläne. Faeser reichen sie nicht. Wenn Verkehrsdaten nicht schon vor einem konkreten Verdacht von Anbietern gespeichert werden müssten, vorübergehend, seien sie im Ernstfall weg - und mit ihnen die Straftäter.

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