Süddeutsche Zeitung

Italien:Oberstes Gericht erklärt Wahlgesetz für verfassungswidrig

Viele Italiener sprachen beim Wahlgesetz von einer "Schweinerei" - nun haben Italiens oberste Richter es für verfassungswidrig erklärt.

Italiens Oberstes Gericht hat das Wahlgesetz des Landes für verfassungswidrig erklärt. Die Richter befanden sowohl das Verhältniswahlrecht als auch das Fehlen von Parteilisten bei dem im Jahr 2005 eingeführten Wahlrecht für nicht verfassungskonform.

Viele Italiener bezeichnen das Wahlrecht als "Porcellum", als "Schweinerei": Ein Mehrheitsbonus sieht vor, dass die stärkste Partei automatisch so viele der 630 Abgeordnetensitze erhält, dass sie auf 55 Prozent kommt - das kann das Wahlergebnis unter Umständen heftig verzerren. Der zweite große Kritikpunkt ist, dass ein Parteichef sämtliche Kandidaten und ihre Listenplätze bestimmen kann.

Die Richter wollten das Urteil "in den kommenden Wochen" schriftlich erläutern, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwochabend. Erst danach würden sich die möglichen Konsequenzen herausstellen.

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