Süddeutsche Zeitung

Islamismus:IS-Rückkehrerin mit drei Kindern in Deutschland gelandet

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Zum ersten Mal ist eine Frau, die ins Herrschaftsgebiet der Terrormiliz IS ausgereist war, mit Unterstützung der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt. Sie kam am Samstagabend zusammen mit drei Kindern auf dem Frankfurter Flughafen an, wie ein Bundespolizei-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Bisher hatte Deutschland nur bei der Ausreise von Kindern aus syrischen Gefangenenlagern geholfen.

Die Frau und die Kinder seien um 21.10 Uhr mit einer deutschen Linienmaschine gelandet, die aus Erbil im Irak gekommen und zuvor aus Syrien überstellt worden sei, sagte der Sprecher. Die Bundespolizei habe die üblichen Einreisevoraussetzungen überprüft. Die weiteren Ermittlungen in dieser Sache gegen die Frau übernähmen die zuständigen Sicherheitsbehörden des Landes Hessen. Medienberichten zufolge soll die Frau aus Mittelhessen stammen. Das dortige Polizeipräsidium machte zu dem Fall keine Angaben.

In den vergangenen Wochen gab es zwei Gerichtsbeschlüsse zu IS-Rückkehrerinnen

Gegen die IS-Rückkehrerin wird wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ermittelt, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt sagte. Es liege aber kein Haftbefehl gegen die 30-Jährige vor. Über Geburts- oder Herkunftsort der Frau und darüber, wo sie sich nun aufhalten wird, machte er keine Angaben. Was mit der Frau nach der Landung geschehe, falle in die Zuständigkeit der Polizei. Neben ihren eigenen Kindern hatte sie demnach auch ein zweijähriges Mädchen mit US-Staatsangehörigkeit in ihrer Obhut, das wohl nicht mit nach Deutschland kam.

Die Bundesregierung hatte mit Blick auf Frauen, die aus Gefangenenlagern in Syrien zurückkehren wollen, zuletzt erklärt, sie werde jeden Einzelfall prüfen. Im August waren drei Waisenkinder und ein schwer erkranktes Kind aus IS-Familien über den Irak nach Deutschland gebracht worden.

In den vergangenen Wochen gab es zwei Gerichtsbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu IS-Rückkehrerinnen. In beiden Fällen wurde die Bundesregierung aufgefordert, Frauen, die in einem von Kurden kontrollierten Lager in Syrien leben, gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland zu holen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, die Kinder seien traumatisiert und auf die Betreuung der Mutter angewiesen. Das Auswärtige Amt hatte Bedenken in Sachen Sicherheit zum Ausdruck gebracht.

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