Süddeutsche Zeitung

Innere Sicherheit:Bundesanwaltschaft stellte Hunderte Ermittlungsverfahren gegen Islamisten ein

Lesezeit: 2 min

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Fast die Hälfte aller Terror-Ermittlungsverfahren hat die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr eingestellt. Allerdings meist nicht aus Mangel an Beweisen, wie sich jetzt herausstellt, sondern fast immer aus eigenem Ermessen der Bundesanwaltschaft heraus. So sah die Karlsruher Anklagebehörde bei 564 Personen im vergangenen Jahr von einer Verfolgung wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ab, obwohl der Tatverdacht fortbestand. Es handele sich um reine Auslandstaten, etwa im Dienst der radikalislamistischen Taliban, und "deutsche Staatsschutzinteressen" seien aus Sicht der Karlsruher Behörden "nicht beeinträchtigt" gewesen, erklärte der Generalbundesanwalt Peter Frank am Donnerstag in Karlsruhe.

Das Recht zu solchen Entscheidungen hat die Bundesanwaltschaft nach Paragraf 153 c der Strafprozessordnung. Demnach "kann" sie unter solchen Umständen von einer Verfolgung absehen. Es bleibt aber immer eine Wertungsfrage. Ob etwa die Taliban-Vergangenheit eines Beschuldigten die deutschen Interessen tangiert oder nicht, bewertet die Bundesanwaltschaft selbst. Dass sie derart oft die Wertung trifft, dass dies Deutschland nicht tangiere, ist neu.

Seit Monaten kommen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehr viele Hinweise. Häufig bezichtigen sich dort Asylsuchende selbst, Organisationen wie der Taliban angehört zu haben. Offenbar versprechen sich manche davon erleichtertes Asyl. Im vergangenen Jahr hatte es deshalb in Deutschland so viele neue Terror-Ermittlungen gegeben wie noch nie, insgesamt 1210 zählte die Karlsruher Anklagebehörde.

An Beweisen mangelt es selten

Außer den afghanischen Taliban und den Kämpfern des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Syrien und dem Irak gebe es "noch einige, mit denen wir uns befassen müssen", sagte Peter Frank. Weitere Gruppen hießen Lashkar-e-Taiba, Pakistanische Taliban, Boko Haram, IS-Westafrika, IS-Sinai, IS-Libyen, IS im islamischen Maghreb, IS-Khorasan, Ansar al-Sharia in Libyen, Dschandschawid-Miliz im Sudan, Ogaden National Liberation Front oder Al Murabitun-Mujao in Mali. "Um nur einige zu nennen." An Beweisen gegen Verdächtige fehlte es den Juristen offenbar nur selten. Lediglich in 18 Fällen stellten sie Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung ein.

Die Taliban, wie auch die anderen ausländischen Gruppen, werden von der Bundesregierung als terroristisch eingestuft, nicht als bloße Bürgerkriegsparteien. Das Bundesjustizministerium legt dies in Form sogenannter Verfolgungsermächtigungen fest. Im Fall der Taliban hatte die Bundesanwaltschaft aber schon bisher am ehesten darauf verzichtet, das Strafrecht in jedem Fall durchzusetzen. Es gab die Überlegung, dass die Taliban keine deutschen Sicherheitsinteressen tangierten, weil sie nie Anschläge in Europa begangen haben. Das unterscheidet sie in den Augen deutscher Strafverfolger von IS-nahen Gruppen oder etwa von der Dschihadistenmiliz al-Shabaab in Somalia. Diese richtet sich zwar nicht gegen Ziele in Europa. Aber sie ist mit al-Qaida assoziiert, und dieses Netzwerk nimmt den Westen ins Visier. Deshalb verfolgen deutsche Ermittler vermeintliche Helfer von al-Shabaab schärfer.

Eine Strafe strebe man auch für Taliban-Mitglieder jedenfalls dann an, so heißt es, wenn der Beschuldigte eine herausgehobene Stellung innehatte oder wenn er sich an einem Tötungsdelikt beteiligt hat. Zumindest einzelne Anklagen gegen Taliban gibt es deshalb in Deutschland immer wieder. Erst am Freitag hat die Bundesanwaltschaft einen 27-jährigen Nigerianer in Oberbayern verhaften lassen, weil er als Mitglied der IS-nahen Miliz Boko Haram in Nigeria ein Dorf angegriffen und Mädchen als Geiseln genommen haben soll.

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SZ vom 27.01.2018
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