Süddeutsche Zeitung

Informationen über Arbeitnehmer:Konfetti für den Datenschutz

Der Verzicht auf Privatsphäre ist oft der Preis für einen Arbeitsplatz. Das darf nicht so bleiben. Deutschland braucht ein Gesetz, das den Datenalltag in den Betrieben regelt.

Heribert Prantl

Bloße Bekenntnisse zum Arbeitnehmerdatenschutz reichen nicht mehr; man hört sie seit zwanzig Jahren. Sogenannte Eckpunkte zum Datenschutz am Arbeitsplatz reichen auch nicht mehr; sie wurden schon so oft verkündet. Man kann sie als Konfetti verwenden. Man braucht aber keine Tüte mit Konfetti, man braucht ein Gesetz, das den Datenalltag in den Betrieben regelt.

Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, dass nun mit Nachdruck an einem solchen Gesetz gearbeitet werde, ist schön. Ja, bitte! Zuständig ist aber, nachdem dem Arbeitsministerium die Sache zu heiß war, das Innenministerium - der Nachdruck dort ist nicht allzu groß. Bisher gibt es kein Gesetz dazu, wie mit Krankheitsdaten von Arbeitnehmern umgegangen werden muss; kein Wort dazu, wie lange Rügen über den Arbeitnehmer gespeichert werden dürfen; auch kein Wort dazu, wie mit Bewerbungsunterlagen zu verfahren ist. Darf es sein, dass ein Arbeitgeber einen Bewerber aufgrund von Erkenntnissen aus dem Internet ablehnt, ohne dass er das dem Bewerber sagt und ohne dass der dazu Stellung nehmen kann? In Paragraph 32 des Datenschutzgesetzes stehen zu alledem nur allgemeine, lächerliche Sätze.

Sicher: Man soll es sich dreimal überlegen, bevor man nach einem neuen Gesetz ruft. Hier geht es nicht anders, und es wird schon so lange gerufen. Es gibt fertige Gesetzentwürfe. Arbeitnehmer und die Betriebe brauchen ein praktikables, klares, spezifisches Datenschutzrecht. Es muss die Bedeutung bedenken, die der Arbeitsplatz für einen Beschäftigten hat. Es darf daher auch nicht sein, dass der Verzicht auf Datenschutz quasi der Preis ist für den Arbeitsplatz.

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Quelle:
SZ vom 13.07.2010
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