Süddeutsche Zeitung

Indien:Oberstes Gericht bestätigt Todesstrafe für Mumbai-Attentäter

Berufung gescheitert: Der Oberste Gerichtshof hat als letzte Instanz das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter von Mumbai bestätigt.

Indiens Oberster Gerichtshof hat in letzter Instanz das Todesurteil gegen den einzigen überlebenden Attentäter der Terroranschläge von Mumbai bestätigt. Das teilten die Richter in der Hauptstadt Neu Delhi mit.

Der Pakistaner Mohammed Ajmal Amir Kasab hatte Ende November 2008 gemeinsam mit anderen Attentätern in der Finanzmetropole Mumbai über drei Tage hinweg Geiseln genommen und zwei Luxushotels sowie ein weiteres Gebäude besetzt gehalten. Dabei waren 175 Menschen getötet worden, darunter neun Extremisten.

Ein Sondergericht hatte Kasab bereits im Mai 2010 unter anderem wegen Mordes und "Kriegsführung gegen Indien" schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Er war dagegen in Berufung gegangen, scheiterte jedoch in allen Instanzen. Nun hat Kasab noch die Möglichkeit, ein Gnadengesuch an den indischen Staatspräsidenten zu richten.

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