Süddeutsche Zeitung

Ibiza-Affäre:Niederlage für Strache

Lesezeit: 2 min

Die Staatsanwaltschaft München stellt ihre Ermittlungen gegen mehrere verantwortliche Redakteure der SZ ein: Die Beschuldigten hätten sich mit der Publikation von Ausschnitten aus dem Ibiza-Video "nicht strafbar" gemacht.

Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat in Sachen Ibiza-Video eine weitere Niederlage erlitten. Die Staatsanwaltschaft München gab am Freitag bekannt, dass sie die Ermittlungen gegen mehrere verantwortliche Redakteure der Süddeutschen Zeitung am 27. November eingestellt hat - die Beschuldigten hätten sich "nicht strafbar" gemacht.

Der ehemalige österreichische Vizekanzler hatte Ende Mai dieses Jahres gegen alle Personen Strafanzeige gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich waren. Aufgrund weiterer Anzeigen richtete sich das Verfahren auch namentlich gegen eine Redakteurin, zwei Redakteure und zwei Chefredakteure der Süddeutschen Zeitung.

SZ und Spiegel hatten Mitte Mai Ausschnitte eines Videos veröffentlicht, das im Sommer 2017 heimlich in einer Villa auf Ibiza aufgenommen wurde. In diesem Video verspricht Strache einer angeblichen Oligarchennichte - in Wahrheit ein Lockvogel - Staatsaufträge gegen Wahlkampfhilfe. Außerdem schildert er ein illegales Parteispenden-System und erklärt, die österreichische Medienlandschaft nach dem Vorbild Ungarns umbauen zu wollen. Schon am Tag nach den Veröffentlichungen in SZ und Spiegel musste Strache zurücktreten, die Koalition mit der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) zerbrach, es wurden Neuwahlen anberaumt.

In Straches Anzeige war unter anderem den Verantwortlichen der SZ "die öffentliche Zugänglichmachung" der heimlichen Aufnahmen aus der Ibiza-Villa vorgeworfen worden. Die Veröffentlichung heimlich gefertigter Tonaufnahmen sei grundsätzlich auch strafbar, jedoch nicht in diesem Fall - so die Staatsanwaltschaft. Die Begründung: "Im Lichte der besonderen Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit für einen demokratischen Rechtsstaat" überwiege im Fall der Ibiza-Affäre "das überragende Interesse an der Berichterstattung", zumal es sich bei Straches Fehlverhalten um "Missstände von erheblichem Gewicht" gehandelt habe.

Auch eine Verletzung des "höchstpersönlichen Lebensbereichs" Straches durch die Veröffentlichung des Ibiza-Videos schließt die Staatsanwaltschaft aus. Sie teilt mit, dass die Auswertung der öffentlich zugänglich gemachten Videoaufnahmen ergeben habe, dass die von der SZ veröffentlichen Ausschnitte lediglich "der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens" gedient habe. Des Weiteren gebe es "keine Anhaltspunkte dafür, dass die beschuldigten Journalisten auf rechtswidrige Weise" an die Aufnahmen gelangt seien.

Eine fast gleichlautende Strafanzeige hatte Straches deutscher Anwalt auch in Hamburg eingebracht, wo der Spiegel seinen Erscheinungsort hat - die SZ hatte bei den Recherchen zur Ibiza-Affäre mit dem Nachrichtenmagazin zusammengearbeitet. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hatte das Verfahren nach einigen Wochen ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt - weil es keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Straftat gebe, so die Begründung. Strache hatte gegen Teile dieser Entscheidung - die Einstellung gegen die möglichen Hintermänner der Affäre - zunächst Beschwerde eingelegt, seine Beschwerde wurde jedoch im November endgültig abgewiesen.

In Wien laufen derweil weiterhin Ermittlungen einer vom österreichischen Bundeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission, der "Soko Tape". Dabei habe es keine Hinweise darauf gegeben, verlautbarte die Behörde kürzlich per Pressemitteilung, dass in die Planung oder Erstellung des Ibiza-Videos kriminelle Organisationen oder ausländische Geheimdienste involviert gewesen seien.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4713429
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 07.12.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.