Leserdiskussion:Beleidigungsrecht: Muss das Bundesverfassungsgericht durchgreifen?
Nicht einmal brutale Beleidigungen gegen Politiker würden von der Justiz strafrechtlich angemessen verfolgt, kommentiert Heribert Prantl. Das Bundesverfassungsgericht sollte das mit einer Leitentscheidung korrigieren.
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- Kolumne: Hetze fällt nicht unters Larifari-Recht (SZ Plus)
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