Süddeutsche Zeitung

Kohlegegner im Hambacher Forst:Räumung des "Hambi" war rechtswidrig

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Das Verwaltungsgericht Köln urteilt zur Entfernung der Aktivisten-Baumhäuser: Das Brandschutz-Argument der NRW-Regierung sei "vorgeschoben" gewesen. Die Opposition rügt den größten Polizeieinsatz der Landesgeschichte.

Die umstrittene Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 war rechtswidrig. Das hat am Mittwoch das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Ein damaliger Baunhausbewohner hatte gegen die Stadt Kerpen geklagt, die auf Weisung der Düsseldorfer Landesregierung Teile des Waldes hatte räumen lassen. Der Abriss der Baumhäuser, Holzunterstände und Zelte der Waldbesetzer war nur möglich, weil insgesamt 31 000 Polizisten aus allen Landesteilen Nordrhein-Westfalens Hunderte Braunkohlegegner in einem dreiwöchigen Einsatz vorübergehend festnahmen.

Knapp drei Jahre später urteilt das Verwaltungsgericht Köln nun, die im Herbst 2018 von der Landesregierung angeführte Begründung, wonach die Baumhäuser gegen Vorschriften des Brandschutzes verstießen, sei "nur vorgeschoben" gewesen. Letztlich, so das Gericht, habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus Hambach liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und Kohlebranche. Die NRW-Regierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren im September 2018 angewiesen, die Baumhäuser zu räumen, die Braunkohlegegner seit 2012 errichtet hatten. Anfang Oktober 2018 verfügte das Oberverwaltungsgericht Münster dann per Eilentscheidung, die ab Oktober 2018 vom Energieunternehmen RWE geplante Rodung des Waldes zunächst zu stoppen. Auf Empfehlung der sogenannten "Kohlekommission" beschlossen Bundestag und Bundesrat im Juli 2020 schließlich, den Tagebau Hambach vorzeitig stillzulegen und den Hambacher Forst zu schonen.

Grüne begrüßen "Klatsche für die Landesregierung"

In ersten Reaktionen warfen SPD und Grüne in NRW der schwarz-gelben Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch vor, die Öffentlichkeit 2018 getäuscht zu haben. Das Urteil sei "eine heftige Klatsche für die Landesregierung", erklärte die Vorsitzende der NRW-Grünen Mona Neubaur. Es beweise, dass die damalige Räumung "vor allem den wirtschaftlichen Interessen von RWE" gedient habe. Neben der für die Räumungsbegründung verantwortlichen Bauministerin Ina Scharrenbach und Innenminister Herbert Reul (beide CDU), der den Polizeieinsatz angeordnet hatte, müsse auch Regierungschef Laschet das damalige Vorgehen erklären. Der grüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer forderte, die schwarzgelbe Landesregierung solle erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage sie 2018 "Einsatzkosten von mindestens 50 Millionen Euro für viele tausend Polizisten" verursacht habe.

Sven Wolf, Vizefraktionschef der SPD im Landtag, warf der Regierung vor, sie habe "versucht, uns zum Narren zu halten." Tausende Polizisten seien "für eine rechtswidrige Handlung dieser Landesregierung wider besseres Wissen in den Einsatz geschickt" worden und seien während der fast dreiwöchigen Räumung von den Waldbesetzern bepöbelt und sogar mit Fäkalien beworfen worden.

In Düsseldorf wurde am Mittwoch erwartet, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht und vom Oberverwaltungsgericht Münster endgültig entschieden werden muss.

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