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Grundsatzurteil des BGH:Naziparolen nur auf Deutsch strafbar

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NS-Begriffe wie "Blut und Ehre" sind verboten, ihre Übersetzung in der Regel nicht. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden - und die Verurteilung eines Neonazis aufgehoben.

Naziparolen sind künftig nicht mehr zwingend strafbar, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt werden. Das folgt aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Namen der in Deutschland verbotenen rechtsextremistischen Organisation "Blood & Honour".

Zwar handele es sich dabei um die deutsche Übersetzung der Hitlerjugendparole "Blut und Ehre" - ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, dessen Verwendung strafbar ist.

Allerdings hätten Naziparolen nach dem Urteil nicht nur durch ihren Sinngehalt, sondern auch durch die deutsche Sprache ihre charakteristische Prägung erfahren. Deshalb stelle eine Übersetzung in eine andere Sprache eine "grundlegende Verfremdung" dar, die nicht von der Strafvorschrift erfasst werde.

"Der Senat ist sich bewusst, dass mit dieser Entscheidung eine Spielwiese für rechtsextremistische Organisationen verbunden ist, NS-Parolen in andere Sprachen zu übersetzen", sagte der Strafsenatsvorsitzende Jörg Peter Becker bei der Urteilsverkündung.

Allerdings könne es das Strafrecht allein nicht schaffen, NS-Gedankengut aus dem öffentlichen Raum zu verbannen.

"Dann würden wir uns auf ein Hase-und-Igel-Spiel einlassen"

Damit hob das Karlsruher Gericht ein Urteil des Landgerichts Gera auf.

Der Angeklagte war im September 2005 mit 100 T-Shirts mit der Aufschrift "Blood & Honour" sowie weiteren rechtsextremen Aufdrucken erwischt worden und deshalb zu einer Geldstrafe von 4200 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verurteilt worden.

In der Neuauflage des Prozesses ist laut BGH aber dennoch eine Verurteilung möglich, weil der Angeklagte mit den T-Shirts möglicherweise die verbotene Organisation "Blood & Honour" unterstützt hat. Zudem könnte der Schriftzug als verbotenes Symbol eingestuft werden, falls er ähnlich dem aus Runen zusammengesetzten Kürzel "SS" grafisch gestaltet ist.

Grundsätzlich aber folgt aus dem Urteil, dass übersetzte Naziparolen künftig nur noch sehr eingeschränkt mit Strafe bedroht sind. Daran ändern nach den Worten von Becker auch die in Deutschland weit verbreiteten Englisch-Kenntnisse nichts.

Wollte man Übersetzungen in geläufige Sprachen als strafwürdig einstufen, weil der Inhalt der Parolen weithin verstanden werde, "dann würden wir uns auf ein Hase-und-Igel-Spiel einlassen" - weil die entsprechenden Gruppen dann auf weniger verbreitete Sprachen ausweichen würden.

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