Süddeutsche Zeitung

G-20-Gipfel:Hamburger Oberverwaltungsgericht verbietet G-20-Protestcamp

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat das von den Gegnern des G-20-Gipfels im Stadtpark geplante Protestcamp verboten. In der Gesamtbetrachtung handle es sich bei dem Camp nicht um eine grundrechtlich geschützte Versammlung, entschied das Gericht am Freitag und gab damit einer Beschwerde der Hansestadt statt. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich, die Gegner können allenfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen.

G-20-Kritiker hatten für die Zeit vom 30. Juni bis zum 9. Juli ein Camp unter dem Motto "Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" mit Wohn- und Veranstaltungszelten sowie einer Bühne angemeldet. Die Veranstalter erwarteten etwa 10 000 Teilnehmer. Die Polizei, die den Gipfel mit einem Großaufgebot von bis zu 20 000 Beamten schützen wird, und die Stadt Hamburg lehnen solche Protestcamps ab.

Die Wiese, auf der das Camp geplant war, liegt in der sogenannten Verbotszone. Politische Versammlungen sind innerhalb dieser Zone verboten. Das Areal reicht vom Flughafen bis in die Innenstadt. Insgesamt ist die demofreie Zone 38 Quadratkilometer groß.

Hamburgs Erste Bürgermeister Olaf Scholz sagte nach der Urteilsverkündung, er halte die Entscheidung für richtig. Tatsächlich so der SPD-Bundesvize, würden die meisten Hamburger im täglichen Leben weit weniger vom G-20-Gipfel mitbekommen, als oft vermutet worden sei. "Es wird Leute geben, die sich am 9. Juli wundern werden, dass der Gipfel schon vorbei ist", sagte Olaf Scholz.

Der G-20-Gipfel, an dem 19 Staats- und Regierungschefs aus den führenden Industrie- und Schwellenländern sowie Vertreter der EU teilnehmen, findet am 7. und 8. Juli in der Hamburger Messe statt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3558050
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/afp/bemo
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.