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Frankfurt am Main:Geldstrafe gegen Ex-Bürgermeister rechtskräftig

Frankfurt/Hirzenhain (dpa/lhe) - Die gegen den ehemaligen Bürgermeister von Hirzenhain, Freddy Kammer, verhängte Geldstrafe wegen Wahlfälschung ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt verwarf die Revision gegen das erstinstanzliche Urteil als unbegründet, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Damit ist der parteilose Kammer vorbestraft.

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Frankfurt/Hirzenhain (dpa/lhe) - Die gegen den ehemaligen Bürgermeister von Hirzenhain, Freddy Kammer, verhängte Geldstrafe wegen Wahlfälschung ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt verwarf die Revision gegen das erstinstanzliche Urteil als unbegründet, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Damit ist der parteilose Kammer vorbestraft.

Das Amtsgericht Büdingen hatte Kammer Ende vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 28 000 Euro verurteilt. Der Vorwurf: Ein Verhalten, das über normale Wahlkampfführung hinausging. Es ging um Hausbesuche von Kammer vor einer Bürgermeister-Stichwahl 2014, bei denen er Briefwahlunterlagen mitbrachte und teils bei der Stimmabgabe dabei war. Kammer war bei einem Bürgerentscheid Anfang Mai abgewählt worden. Gegen diese Abwahl hat er Klage eingereicht.

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