Süddeutsche Zeitung

Flüchtlingsunterkünfte in Hamburg:Notfalls durch Enteignung

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Eilig erweitert Hamburg ein Gesetz, um Immobilien für Flüchtlinge beschlagnahmen zu können. Das ist keine Petitesse - aber die Politik steht unter Zeitdruck, der Winter naht.

Von Thomas Hahn, Hamburg

Die Geduld des Hamburger Innensenators Michael Neumann ist eine Festung, steinern und undurchdringlich. Zumindest wirkt das so, wenn ihn bohrende Fragen treffen zum Geschehen im Zuständigkeitsbereich seiner Behörde. Der Innensenator Neumann, 45, Dortmunder von Geburt, besitzt ein besonderes Talent zur Contenance, das ihm auch am Dienstagabend sehr behilflich war. Da musste er nämlich in einer Sondersitzung des Innenausschusses die jüngste, durchaus spektakuläre Gesetzesinitiative des rot-grünen Senats zur Unterbringung von Flüchtlingen rechtfertigen.

Die Bürgerschaft hat sie dann am Donnerstagabend beschlossen. Zur Debatte stand das Vorhaben, private, leer stehende Gewerbeimmobilien anzumieten, ohne dafür lange mit widerwilligen Eigentümern verhandeln zu müssen. Und natürlich musste sich Neumann (SPD) quälen lassen von detailversessenen Einsprüchen aus der konservativen Ecke. Aber Neumann blieb ruhig. Er verteidigte das Gesetz mit größtmöglicher Höflichkeit sowie einer Vokabel aus dem Wortschatz der CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel. "Es ist alternativlos", sagte er, "wir müssen Menschen unterbringen."

In Hamburg gab es wegen der schlechten Unterbringung Hungerstreiks

Hamburg ist das erste Bundesland, welches das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung so erweitert, dass es für die Unterbringung von Flüchtlingen einen schnellen Zugriff auf Privatgebäude bekommt. Bremen will nachziehen. Berlin nutzt die bestehende Rechtslage schon, um leere Gewerbeflächen zu belegen - laut dortigem Senat aber bisher stets im Einvernehmen mit Eigentümern. Kommunen in anderen Ländern verweisen auf die Möglichkeit, leer stehende Gebäude gegen Entschädigung zu beschlagnahmen. Die Gemeinde Eschbach, Baden-Württemberg, hat der Mieterin einer gemeindeeigenen Wohnung gekündigt. Grund: Eigenbedarf, wegen der Flüchtlinge.

Das alles zeigt, wie schwierig es ist, die vielen Flüchtlinge angemessen unterzubringen, aber Hamburg sieht sich offenbar besonders unter Druck. Die Versetzung von Flüchtlingen in einen eilig hergerichteten, verlassenen Baumarkt in Bergedorf führte zu Hungerstreiks wegen der schlechten Bedingungen dort. Zuletzt gab es Schlägereien. In der Nacht auf Mittwoch mussten 500 Flüchtlinge vor der Harburger Registrierungsstelle übernachten, weil es keinen Platz mehr gab. Wenig später ließ Neumann sogar eine leer stehende Tennishalle aufbrechen, um dort Flüchtlinge unterzubringen, allerdings wurde der Raum dann doch nicht benötigt. Die CDU rügte die "Rambo-Manier" und sprach von Rechtsbruch, Neumann sagte, er würde es jederzeit wieder so machen.

Manche Eigentümer wollen keine Flüchtlinge auf ihrem Grundstück

Das Gesetz ist also eine Art Notverordnung, fast schon ein Hilferuf. Der Hamburger Senat mit SPD-Bürgermeister Olaf Scholz will unbedingt verhindern, dass Flüchtlinge die kalte Jahreszeit in Zelten oder Obdachlosigkeit verbringen müssen. Gleichzeitig will er keine Turnhallen nutzen, um nicht in den Alltag von Schulen und Vereinen einzugreifen. Leere Gewerbeflächen sind für ihn die Lösung, aber offensichtlich sperren sich einige Eigentümer. Neumann berichtete am Dienstag, dass manche auf Anfragen nicht geantwortet hätten. Dass andere Eigenbedarf anmeldeten, den seine Behörde nicht erkennt. Und dass wieder andere schlicht keine Flüchtlinge auf ihrem Gelände wollten, weil sie um den Wert der Immobilie fürchteten. "Das ist der Grund, dass wir etwas stärker auftreten werden", sagte Neumann.

Das neue Gesetz zur "Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude und Teilen davon zur Flüchtlingsunterbringung" soll bis März 2017 befristet sein und ist an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens: Die betreffenden Immobilien müssen "ungenutzt" sein. Zweitens: Die Plätze in den vorhandenen Erstaufnahme- oder Folgeeinrichtungen reichen nicht.

Wohnungen sind von dem Gesetz praktisch nicht betroffen

In der Innenausschusssitzung interessierten sich die CDU-Abgeordneten vor allem für die Frage, ob unter das Gesetz auch Wohnungen fallen könnten. Antwort von Neumann: Mit dem Gesetz sei bewerkstelligt, dass die Sicherstellung einer geeigneten Gewerbeimmobilie nicht an einer leer stehenden Hausmeisterwohnung scheitere. SPD-Fraktionschef Andreas Dressel ergänzte, dass sonstige Wohnungen praktisch nicht betroffen sein könnten, weil das Gesetz darauf ausgerichtet sei, eine große Zahl von Menschen unterzubringen.

Trotzdem, eine Petitesse ist der Eingriff nicht. Er spielt mit dem Grundrecht auf Eigentum, mancher Jurist hat rechtliche Bedenken. Selbst Befürworter spüren leichte Bauchschmerzen wegen der Eile, mit welcher der Senat auf die Gesetzesnovelle drängt. "Der Zeitdruck nimmt uns den Weg, den man sich an anderer Stelle wünschen würde", sagt die grüne Abgeordnete Antje Möller. Und Neumann spricht von einer "Dilemma-Entscheidung". Aber der Innensenator sieht keine andere Wahl. "Wir haben nicht die Zeit, mehrere Wochen oder Monate Vorbereitungen zu treffen. Die Flüchtlinge kommen trotzdem."

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SZ vom 02.10.2015
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