Süddeutsche Zeitung

Flüchtlingspolitik:Gabriel zur Flüchtlingsdebatte: Entlastung Deutschlands "absolut erforderlich"

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Von Robert Roßmann

SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel hat sich in den aktuellen Streit um die Flüchtlingspolitik eingeschaltet. Gabriel sagte der Süddeutschen Zeitung, Deutschland müsse "viel mehr tun, um staatliche Steuerung und Kontrolle der Flüchtlingsbewegung wiederzugewinnen". Das erwarte "doch jeder Bürger von seinem Staat und seiner Regierung - und zwar zu Recht".

Letztlich sei aber "auch eine Entlastung Deutschlands absolut erforderlich". Gerade weil "wir aber nicht sagen können, hier hat das Grundrecht auf Asyl seine Obergrenze, gerade deshalb brauchen wir neue Initiativen, damit von vorneherein weniger Menschen in Deutschland Asyl beantragen", sagte Gabriel.

Deutschland sollte "in Zukunft Kontingente syrischer Flüchtlinge aufnehmen, wie es das bei anderen Bürgerkriegskonflikten getan hat". Allein die Tatsache, "dass die Menschen wissen, sie können sicher in einem Kontingent nach Deutschland oder Europa kommen", verändere die Lage. "Eine Familie in der Türkei oder im Libanon überlegt sich dann sehr gut, ob sie sich noch kriminellen Schleusern in die Hände gibt und alles verfügbare Geld dafür bezahlt", sagte Gabriel.

Bundesregierung will Zuwanderung europäisch regeln, nicht deutsch

Zuvor hatte sich auch der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter zur Flüchtlingspolitik geäußert. Die Bundesregierung strebe eine gesamteuropäische Übereinkunft und ein Abkommen mit der Türkei für eine Kontingentlösung zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge an, sagte Streiter. Deutschland und die anderen EU-Staaten könnten auf diese Weise eine festgelegte Zahl von Syrern aufnehmen.

Zum Unterschied zwischen der von der CSU geforderten Obergrenze und der Kontingentlösung sagte Streiter, die Obergrenze sei eine einseitige nationale Festlegung, das Kontingent eine gesamteuropäische Regelung. Die Bundesregierung möchte "gerne die Zuwanderung europäisch regeln und nicht deutsch". Die Kontingente sollen das individuelle Asylrecht nach dem Grundgesetz aber nicht ersetzen oder beschränken.

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