Süddeutsche Zeitung

Flüchtlingspolitik:Das EU-Asylrecht bleibt ein System der Unverantwortlichkeit

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Warum das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Flüchtlingspolitik uninspiriert, mutlos und hasenfüßig ist.

Kommentar von Heribert Prantl

Von den Dakota-Indianern stammt der Spruch: Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab! Das tote Pferd ist in diesem Fall die sogenannte Dublin-Verordnung, die die Zuständigkeit für Asylverfahren in Europa regelt. Die Richter steigen aber nicht ab, sie rufen stattdessen: "Weiter so, weiter reiten." Sie tun so, als könne man mit der Dublin-Verordnung noch vorankommen. Fast jeder weiß, dass das nicht stimmt.

Man kann die Indianer-Weisheit in die Gegenwart übersetzen: Die Dublin-Verordnung ist dann so etwas wie der Diesel-Motor der Flüchtlingspolitik, nur noch schlimmer. Die Richter lassen ihn weiterstinken.

Die Dublin-Regeln bedeuten bekanntlich: Zuständig für die Asylprüfung und die Gewährung von Schutz ist der Staat, in dem ein Flüchtling zuerst ankommt. Das ist immer der Staat an der EU-Außengrenze. Die Richter scheren sich nicht sehr viel darum, was dort dann geschieht; sie scheren sich wenig darum, dass kleine EU-Grenzländer Hundertausende von Flüchtlingsverfahren unmöglich alleine bewältigen konnten und können. Die Richter erklären nur: Die anderen Staaten, die nach den Dublin-Regeln fein heraus sind, weil sie von einem Kranz anderer EU-Staaten umgeben sind (Deutschland zumal), dürfen ja, wenn sie mögen, den überlasteten Staaten freiwillig helfen. Anders gesagt: Solidarität ist freiwillig, Stupidität ist Trumpf.

Das Urteil des Gerichts ist ein Ausdruck von richterlichem Eskapismus: Es flieht vor der Wirklichkeit und wird den realen Anforderungen der Flüchtlingspolitik nicht gerecht. Die Richter spüren das und preisen deshalb die Freiwilligkeit und den Geist der Solidarität in der Flüchtlingspolitik. Aber ein Recht, das das Richtige zur freiwilligen Sache macht, ist ein seltsames Recht. Soll es wirklich Recht sein und bleiben, dass die Schwachen grundsätzlich und verpflichtend die schwere Last und die Starken grundsätzlich nur die leichte Last zu tragen haben?

Die Richter wissen sehr wohl, dass Griechenland und Kroatien und Bulgarien die Lasten, die die Dublin-Verordnung ihnen aufbürdet, nicht bewältigen können - auch ein so großes Land wie Italien kann das nicht. Die Richter wissen sehr wohl, wie es in einem Teil dieser Länder an der Außengrenze zugeht. Sie wissen, dass es in Griechenland, in Bulgarien, in Ungarn keinen Asylschutz gibt, der diesen Namen verdient. Deshalb sagen die Richter, dass man Flüchtlinge, die über diese Staaten nach Österreich oder Deutschland gekommen sind, nicht dorthin zurückschicken darf - wenn und weil sie dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten haben; oder weil schlicht kein System vorhanden ist, das ihnen Schutz und Hilfe geben könnte. Aber die Richter scheuen sich, aus diesen Erkenntnissen die Folgerungen für die Zukunft des Flüchtlingsschutzes in Europa zu ziehen.

Das auf den Dublin-Zuständigkeitsregeln aufbauende europäische Asylrecht ist ein System der Unverantwortlichkeit. Die Europarichter haben es versäumt, diesem System ein Ende zu setzen. Sie haben es versäumt, dieses System wenigstens deutlich zu kritisieren und neue, praktikablere und gerechtere Regeln vorzuschlagen. Sie haben es versäumt, Perspektiven für eine neue Flüchtlingspolitik aufzuzeigen. Die Richter hätten den Grundstein für eine solidarische Flüchtlingspolitik in Europa legen können. Sie haben es nicht getan. Sie überlassen die Flüchtlingspolitik und die Flüchtlinge ihrem Schicksal.

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