Süddeutsche Zeitung

Urteil:EuGH warnt Polen vor Verstoß gegen EU-Recht

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Die Regeln zur Ernennung neuer Richter in Polen könnten gegen EU-weites Recht verstoßen. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält es für möglich, dass Regelungen zur Besetzung von Richterstellen in Polen, die die von der konservativen PiS-Partei geführte Regierung eingeführt hat, gegen Europarecht verstoßen. Der EuGH wies in seinem Urteil darauf hin, dass die Justiz unabhängig und unparteilich sein müsse. Ein polnisches Gericht muss das komplizierte Verfahren nun abschließen und laut EuGH gegebenenfalls polnische Regelungen unangewendet lassen, da das EU-Recht Vorrang habe.

Hintergrund des Verfahrens ist die Ablehnung von fünf Bewerbern für Richterstellen am polnischen Obersten Gericht durch den polnischen Landesjustizrat. Dagegen wehrten sich die Bewerber vor dem Obersten Verwaltungsgericht. Dieses wollte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob die neue polnische Regelung über Rechtsbehelfe mit EU-Recht vereinbar ist. In der Zwischenzeit wurde laut EuGH in Polen noch eine weitere Neuerung verabschiedet, die die Möglichkeit solcher Beschwerden beziehungsweise die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufheben würde.

Der EuGH entschied nun, wie das gängig ist, nicht den Fall selbst. Vielmehr gab er dem polnischen Verwaltungsgericht aus dem EU-Recht Kriterien für dessen Entscheidung an die Hand. Ein entscheidendes Kriterium ist, ob die Regelungen zur Besetzung des Obersten Gerichts bei den Bürgern "berechtigte Zweifel" an der Unabhängigkeit der ernannten Richter hervorrufen könnten. Ein weiteres Kriterium ist die unter bestimmten Umständen notwendig werdende Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs für die unberücksichtigten potenziellen Kandidaten.

Ungeachtet internationaler Kritik baut die nationalkonservative PiS-Regierung Polens Justizwesen seit Jahren um und setzt Richter damit unter Druck. Die Reformen landeten schon mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die polnische Regierung musste 2020 eine Niederlage einstecken

Im April vergangenen Jahres erlitt die polnische Regierung eine Niederlage vor dem EuGH. Die Richter gaben damals einem Antrag der EU-Kommission auf einstweilige Verfügung statt, wonach die Anwendung eines Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern ausgesetzt werden muss.

Hintergrund sind die 2017 eingeführten Regelungen für Disziplinarverfahren gegen Richter. Ende März 2020 hatte der EuGH erklärt, aus formellen Gründen nicht über die polnischen Disziplinarverfahren selbst zu entscheiden.

Wegen der Disziplinarkammer hatte die Behörde im Januar eine einstweilige Verfügung beim EuGH eingereicht - und bekam nun recht. Die Kammer ist ein Schlüsselelement der PiS-Reformen. Das Gremium nahm im Herbst 2018 seine Arbeit auf. Es ist zum Großteil mit Juristen und ehemaligen Staatsanwälten aus der Umgebung von Justizminister Ziobro besetzt.

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