Süddeutsche Zeitung

EU:Le Pen verliert Immunität

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Das Europaparlament hebt die Immunität der Abgeordneten auf und macht damit Ermittlungen gegen die FN-Chefin möglich. Sie soll IS-Propaganda verbreitet haben.

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat wegen der Verbreitung von Gewaltbildern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ihre parlamentarische Immunität verloren. Im Europaparlament stimmte am Donnerstag eine breite Mehrheit der Abgeordneten dafür, den Schutz der Politikerin vor strafrechtlicher Verfolgung in diesem Fall aufzuheben. Die Präsidentschaftskandidatin könnte nun wegen der Vorwürfe gegen sie vernommen werden. Am Ende könnte dann ein Strafprozess stehen.

Auswirkungen auf ihre Wahlchancen muss dies jedoch nicht haben. Le Pen ist es bislang gelungen, ihrer Wählerschaft Ermittlungen gegen sie als politisch motiviert zu verkaufen. In dem aktuellen Fall wird Le Pen von der französischen Justiz vorgeworfen, Ende 2015 drei Fotos verbreitet zu haben, die vom IS als Propagandamaterial für Gräueltaten benutzt wurden. Eine der Aufnahmen zeigte den enthaupteten Leichnam des Journalisten James Foley. Der US-Amerikaner war 2012 in Syrien entführt und dann 2014 ermordet worden. Seine Eltern zeigten sich entsetzt über die Verbreitung des Enthauptungsbildes durch die französische Politikerin.

Gegen die FN-Chefin läuft gerade noch ein zweites Verfahren

Le Pen reagierte mit der Veröffentlichung nach eigenen Angaben auf eine TV-Sendung, in der eine Parallele zwischen ihrer Partei Front National (FN) und dem IS gezogen worden sei. Über die Bilder der IS-Opfer schrieb sie: "Das ist der IS." Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation nicht. Sie beantragte beim Parlament in Brüssel die Aufhebung der Immunität Le Pens. Dieses kam nun zu dem Schluss, dass der strafrechtlichen Verfolgung der Abgeordneten in diesem Fall nichts entgegensteht. Die Immunität soll vor allem die Redefreiheit und unabhängige Amtsausübung der Parlamentarier schützen.

Le Pen war auch wegen des Verdachts der regelwidrigen Bezahlung von Mitarbeitern unter Druck geraten. Die europäische Anti-Betrugs-Behörde Olaf hatte unlängst mitgeteilt, dass Le Pen für einen Assistenten im EU-Parlament einen "rein fiktiven" Arbeitsvertrag ausgestellt habe. Le Pen weist die Vorwürfe zurück. Mit diesen Ermittlungen steht die Entscheidung des EU-Parlaments vom Donnerstag aber nicht im Zusammenhang. Bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich würde Le Pen nach aktuellen Umfragen die erste Runde am 23. April gewinnen.

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SZ vom 03.03.2017 / dpa
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