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EU:EuGH: Deutschland darf Zuwanderern Hartz IV verweigern

Luxemburg (dpa) - Deutschland kann Zuwanderern aus anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Zu diesem Ergebnis kommt das höchste europäische Gericht. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Der Ausschluss sei möglich, falls Zuwanderer nur das Ziel hätten, in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaates zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen. Der EuGH gab aber vor, jeden Einzelfall zu prüfen.

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Luxemburg (dpa) - Deutschland kann Zuwanderern aus anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Zu diesem Ergebnis kommt das höchste europäische Gericht. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Der Ausschluss sei möglich, falls Zuwanderer nur das Ziel hätten, in den Genuss der Sozialhilfe eines anderen Mitgliedstaates zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel verfügen. Der EuGH gab aber vor, jeden Einzelfall zu prüfen.

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