Süddeutsche Zeitung

Ethik:Karlsruher Kodex

Lesezeit: 2 min

Gerichtspräsident Voßkuhle möchte regeln lassen, in welchem Umfang Verfassungsrichter Honorare nehmen dürfen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es hat sich eingebürgert, dass das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr einen Ausblick auf die wichtigsten Verfahren des Jahres bietet. Für 2017, so wurde am Dienstagabend bekannt gegeben, soll beispielsweise über Sterbehilfe und Stadionverbote entschieden werden, über ein Streikrecht für Beamte und, wieder einmal, über ein Ankaufprogramm der EZB. Doch in dieser Routine des Jahresempfangs überraschte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle mit einer Ankündigung in eigener Sache. Das Gericht will Verhaltensregeln für Verfassungsrichter formulieren, eine Art Ethik-Kodex für amtierende und - noch dringlicher - für ehemalige Richter, die nach ihrem Abschied aus Karlsruhe ihre Reputation bisweilen für einen schwunghaften und lukrativen Handel mit Vorträgen und Gutachten nutzen. Regeln also, die - unausgesprochen, aber doch für jeden ersichtlich - für Juristen wie den ehemaligen Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier gelten sollen, der sich seit seinem Ausscheiden im Jahr 2010 als Multi-Sachverständiger für Rechtsfragen aller Art betätigt.

Die gerichtsinterne Diskussion, das wurde deutlich, steht zwar noch ganz am Anfang. Es besteht jedoch die erklärte Absicht, möglichst noch in diesem Jahr ein Regelwerk auszuarbeiten und auch öffentlich zu machen. Die Regeln sollen freilich lediglich empfehlenden Charakter haben, an ein formelles Verfahren oder gar an Sanktionen zu ihrer Durchsetzung ist nicht gedacht; es wäre ja auch schwerlich vorstellbar, dass eine wie auch immer geartete Dienstaufsicht die höchsten Richter rüffeln könnte. Wirkung könnte so ein Kodex aber dadurch erzielen, dass Verstöße öffentlich gemacht werden - wenigstens bei denen, die auf ihren Ruf bedacht sind.

Die Inhalte sind vorerst nur grob umrissen, aber es soll dabei auch um Geld gehen, namentlich um die Frage, ob amtierende Richter Honorare für Vorträge nehmen dürfen. Ein weiterer Streitpunkt dürfte sein, ob Richter direkt nach ihrem Ausscheiden zum Beispiel in eine Anwaltskanzlei wechseln und damit zu Interessenvertretern werden sollten - oder ob das mit dem früheren, auf Unabhängigkeit basierendem Amt kollidiert. Zudem wird der Umgang mit Medien und Öffentlichkeit ein Thema sein, also die Frage der richterlichen Zurückhaltung. Die Zwölf-Millionen-Euro-Abfindung für Ex-Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt nach ihrem Ausscheiden aus dem VW-Vorstand dagegen spielt dem Vernehmen nach für die Suche nach Verhaltensregeln eine untergeordnete Rolle, weil es hier eher um die Abfindungspraxis von Unternehmen und nicht um das Verhalten von Richtern gehe.

Treibende Kraft beim Ethik-Kodex ist offenbar Voßkuhle selbst, der das Gericht vor einer Erosion des bisher großen Vertrauens der Öffentlichkeit bewahren will. Denn das Gericht als Institution ist aus seiner Sicht keineswegs so gefestigt, wie man meinen könnte. Dies machte er mit einer Bemerkung zur Entmachtung der Verfassungsgerichte in Polen, Ungarn oder der Türkei deutlich. Diese Entwicklung mache ihm auch deshalb Sorgen, weil sie die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit insgesamt in Mitleidenschaft ziehen könne. "Manches, an das wir uns gewöhnt haben, ist nicht mehr selbstverständlich." Die Richter bemühten sich daher nun verstärkt darum, in Vorträgen und Diskussionen Rolle und Aufgaben ihres Gericht zu erläutern. Das wäre dann die Sorte von Vorträgen - so konnte man Voßkuhle verstehen -, für die man tunlichst kein Honorar nehmen sollte.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3391088
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 23.02.2017
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.