Süddeutsche Zeitung

Kölner Missbrauchsgutachten:Papst Franziskus gewährt Hamburger Erzbischof Heße Auszeit

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Das Gutachten zum Umgang mit sexualisierter Gewalt wirft Heße in seiner Zeit als Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln Pflichtverletzungen vor. Er hatte deshalb dem Papst seinen Amtsverzicht angeboten.

Papst Franziskus gewährt dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße eine Auszeit. Das teilte das Erzbistum Hamburg am Montag mit. Als Konsequenz aus einem Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln hatte Heße dem Papst seinen Amtsverzicht angeboten. Der Papst habe dem 54-Jährigen auf seinen angebotenen Amtsverzicht eine erste Antwort gegeben.

Der Strafrechtler Björn Gercke hatte am 18. März ein brisantes Gutachten zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexualisiertem Missbrauch vorgestellt. Es wirft Heße in seiner Zeit als Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln elf Pflichtverletzungen im Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt vor. Konkret soll er versäumt haben, kirchliche Verfahren zur Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen einzuleiten und mehrere Fälle nicht an die Staatsanwaltschaft oder an den Vatikan gemeldet haben.

In dem Gutachten wurde vor allem der frühere Erzbischof Joachim Kardinal Meisner schwer belastet. Bei ihm wurden mehr als 20 Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit Missbrauch festgestellt. Dabei gehe es größtenteils um die Aufklärungs- und Meldepflicht, aber auch um die Sanktionierungspflicht, die Verhinderungspflicht und um die Opferfürsorge. Dominikus Schwaderlapp, heute Weihbischof im Erzbistum Köln und Generalvikar unter Meisner, habe mindestens acht Pflichtverletzungen begangen. Belastet wird auch der Leiter des Kölner Kirchengerichts, Günter Assenmacher, der in zwei Fällen unzutreffende Rechtsauskünfte gegeben haben soll.

Neben Heße hatte auch Schwaderlapp dem Papst seinen Rücktritt angeboten. Woelki hat unmittelbar nach Vorstellung des Gutachtens bereits Schwaderlapp und Assenmacher von ihren Aufgaben freigestellt. Weihbischof Ansgar Puff hat sich kurz darauf beurlauben lassen. Bei dem amtierenden Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, stellten die Juristen nach eigenen Angaben keine Pflichtverstöße fest.

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