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Eingetragene Lebenspartnerschaft:Homo-Ehe wird gesetzliche Normalität

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Gelten für Homo-Ehen bald die gleichen Rechte und Pflichten wie für heterosexuelle Partnerschaften? Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums stellt Lebenspartner und Ehegatten ausdrücklich gleich. Elf Jahre nach Einführung der Lebenspartnerschaft sollen Dutzende Paragrafen angepasst werden. CDU und CSU werden das kaum akzeptieren - deswegen wird am Ende wohl wieder Karlsruhe entscheiden müssen.

Heribert Prantl

Die Homo-Ehe wird Teil des gesetzlichen Alltags: Elf Jahre nach dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes sollen Lebenspartner den Ehepartnern in den Formulierungen vieler Gesetze gleichgestellt werden, in denen bisher allein von der Ehe die Rede ist. In zahlreichen Paragrafen quer durch die Rechtsordnung, vom Infektionsschutz- bis zum Bundeskindergeldgesetz, sollen nun nach dem Wort "Ehegatte" die Wörter "oder Lebenspartner" eingefügt werden. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, den das FDP-geführte Bundesjustizministerium soeben den anderen Ministerien zugeleitet hat.

Wenn kein Ministerium widerspricht, wird der Entwurf dem Bundeskabinett vorgelegt. In der Begründung des Gesetzes "zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" heißt es, es handele sich "im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von geringerer praktischer Bedeutung zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung". Das spielt die Bedeutung bewusst herunter. Es handelt sich um die rechtliche Besiegelung der Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft - wie sie nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 und aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts notwendig ist. Der Gesetzentwurf zieht die Konsequenz aus der geltenden Rechtslage. Der Entwurf verweist die zuweilen wilde Debatte über die Homo-Ehe in die Vergangenheit und respektiert sie als gleichberechtigte Normalität.

Das geplante Gesetz stellt die Lebenspartner etwa in der Zivilprozessordnung, im Bürgerlichen Recht oder Strafrecht den Ehegatten ausdrücklich gleich. Bestimmte Ansprüche des Lebenspartners - etwa auf Zugewinnausgleich nach dem Ende der Partnerschaft - sind dann genauso wie die eines Ehegatten nur beschränkt pfändbar. Und wer eine doppelte Lebenspartnerschaft führt, wird dann genauso bestraft wie der, der eine Doppelehe führt.

Es ist ungewöhnlich, dass erst elf Jahre nach Einführung der Homo-Ehe die gesetzestechnischen Konsequenzen umfassend gezogen werden. Das hat mit den heftigen politischen Debatten zu tun, die es um dieses Gesetz der damaligen rot-grünen Koalition gab. Es wurde erst gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP im Bundestag verabschiedet, dann wegen des Widerstands des Bundesrats in zwei Gesetze aufgespalten. Der wesentlichere Teil, das Lebenspartnerschaftsgesetz, bedurfte der Zustimmung im Bundesrat nicht; es hatte aber nur die Institution der Homo-Ehe, nicht ihre Gleichbehandlung mit der Ehe zum Inhalt. Ein Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, das diverse Erweiterungen brachte, wurde 2004 - diesmal auch mit den Stimmen der FDP - verabschiedet.

Schon 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht die Homo-Ehe abgesegnet und in der Folge mehrmals Gleichbehandlung mit der Ehe verlangt. Dass sich Gesetze, die von Ehegatten reden, auch auf Lebenspartner erstrecken, ist daher eigentlich reine Rechtsroutine.

Gleichwohl ist zu erwarten, dass unionsgeführte Ministerien widersprechen, weil CDU und CSU die Exklusivität der Ehe nicht aufgeben wollen. Dann wird wieder Karlsruhe entscheiden müssen - obwohl es eigentlich schon entschieden hat.

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SZ vom 22.08.2012
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