Süddeutsche Zeitung

Corona:Ladenhüter Elternentschädigung

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Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Entschädigung. Die Zahlen zeigen aber, dass das Angebot ein Flop ist.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Am 23. März vergangenen Jahres, der erste Lockdown war eine Woche alt, beherrschte Corona schon unübersehbar die Tagesordnung des Bundeskabinetts. Unter den vielen entsprechenden Regelungen, die an jenem Montag beschlossen wurden, gab es auch eine Neuerung im Infektionsschutzgesetz: Eltern sollten eine Verdienstentschädigung bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingt geschlossener Kitas und Schulen nicht arbeiten können; zehn Wochen je Elternteil, 20 Wochen für Alleinerziehende.

Knapp ein Jahr später stellt sich die Frage, was aus dieser Regelung geworden ist. Beziehungsweise wie viele Eltern sie in Anspruch genommen haben.

Gestellt hat diese Frage etwa Ekin Deligöz, Haushaltspolitikerin der Grünen im Bundestag und familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Allein: Sie bekam keine Antwort. Mitte August fragte sie beim Bundesgesundheitsministerium zum ersten Mal schriftlich nach. Das Ministerium teilte ihr mit, zuständig seien die Landesbehörden, die Daten könnten "nur durch die Länder selbst" zur Verfügung gestellt werden. Im Dezember unternahm Deligöz einen weiteren Versuch. Mitte Januar schrieb ihr Thomas Gebhart (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Gesundheitsressort, dass der Bundesregierung "keine Informationen zur Inanspruchnahme der Entschädigung für erwerbstätige Eltern" vorlägen. Er fügt hinzu: "Dem in verschiedenen Schaltkonferenzen zwischen Bund und Ländern geäußerten Wunsch des Bundes nach entsprechenden Daten und Informationen wurde bislang nicht Rechnung getragen."

Übersetzt heißt das: Der Bund weiß offenbar nichts über die Inanspruchnahme einer Leistung, die er selbst nicht nur beschlossen hat, sondern auch mitfinanziert. In einer Protokollnotiz zur Bundesratssitzung vom 27. März heißt es nämlich, der Bund sei bereit, die Haushaltsbelastungen der Länder, die sich aus der Elternentschädigung ergeben, "zur Hälfte zu übernehmen".

Die Süddeutsche Zeitung hat daher bei allen Bundesländern eine Anfrage zur Inanspruchnahme der Elternentschädigung gestellt - und durchaus Zahlen geliefert bekommen. Die Daten zeigen, dass die Leistung kaum angenommen wird: Die Antragsquote liegt zwischen gut fünf und weniger als einem Prozent.

Laut dem Statistischen Bundesamt leben in Deutschland knapp 3,2 Millionen Familien mit Kindern unter elf Jahren, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind; hinzu kommen 581 000 berufstätige Alleinerziehende mit Kindern in dieser Altersgruppe. Für die SZ hat das Statistische Bundesamt diese Zahlen auf die Bundesländer heruntergebrochen. So lässt sich die Inanspruchnahme ins Verhältnis setzen zur Zahl der Familien in dem jeweiligen Land - auch wenn die Entschädigungsregel grundsätzlich für Kinder bis zwölf gilt, während die Destatis-Zahlen nur Kinder bis elf erfassen.

Auf die höchste Quote kommt Sachsen: Dort wurden bislang rund 9000 Anträge gestellt; gemessen an den 171 000 sächsischen Familien mit Kindern in der entsprechenden Altersgruppe, in denen beide Eltern berufstätig sind, sind das 5,3 Prozent. Auf dem zweiten Rang liegt Thüringen mit gut fünf Prozent, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit knapp vier Prozent. Besonders niedrig ist der Anteil der Familien, die einen Entschädigungsantrag gestellt haben, mit 0,6 Prozent in Rheinland-Pfalz. Auch Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bleiben unter einem Prozent.

Hinzu kommt: Nicht alle Antragsteller sind erfolgreich. Zu den genehmigten Anträgen liegen der SZ nur aus einigen Bundesländern Daten vor. Die aber zeigen, dass die Quote der Eltern, die tatsächlich Geld erhalten haben, noch wesentlich niedriger ist. So gingen in Nordrhein-Westfalen 5400 Anträge ein, bewilligt wurden davon bislang 2700. Rheinland-Pfalz meldete 954 Anträge, von denen 393 abschließend entschieden wurden. In Bayern waren es bis Mitte Dezember 6181 Anträge, 5226 davon bearbeitet. Und von den 3879 Entschädigungsanträgen in Baden-Württemberg wurden bislang 1143 bewilligt.

Und: Die berufstätigen Alleinerziehenden sind in den ganzen Zahlen noch nicht einmal mit berücksichtigt - allein in Nordrhein-Westfalen sind es 110 000, was die prozentuale Inanspruchnahme weiter verringert.

"Wie schon länger vermutet, war die Elternentschädigung in erster Linie ein Beruhigungstropfen für Familien im Lockdown", sagt die Abgeordnete Deligöz zu den Zahlen. "Gut zehn Monate lang hat die Regierung auf eine Unterstützung verwiesen, die tatsächlich wohl nur sehr wenigen Eltern geholfen hat."

Dass die Leistung bislang kaum in Anspruch genommen wird, dürfte zum einen daran liegen, dass sie finanziell eher unattraktiv ist: Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Verdienstausfalls, gedeckelt bei 2016 Euro im Monat. Zum anderen sind die Kriterien für die Inanspruchnahme restriktiv. "Der zentrale Webfehler der Elternentschädigung war und ist natürlich, dass Home-Office als Betreuungsvariante gewertet wird. Eine restriktive Anwendungspraxis in den Ländern dürfte hinzugekommen sein", sagt Deligöz.

Inzwischen hat sich offenbar auch in der Bundesregierung die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Kombination aus Home-Office, Homeschooling und Kleinkindbetreuung keine besonders praktikable ist: Auf die erweiterten Kinderkrankentage, die kürzlich beschlossen wurden, hat auch Anspruch, wer von zu Hause aus arbeiten kann. Zudem werden 90 Prozent des Nettolohns ausgeglichen, das Kinderkrankengeld ist also ein deutlich attraktiveres Instrument. Allerdings gilt der Anspruch nur bei gesetzlich versicherten Kindern. Eltern von privatversicherten Kindern und auch vielen Selbständigen bleibt im Zweifelsfall nur die bisherige Entschädigungsvariante.

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