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Coronavirus:Sind Friseurbesuche systemrelevanter als Treffen zum Gebet?

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Von Monika Maier-Albang

Man hatte sich viel Mühe gegeben an den Feiertagen, den Gläubigen im Unnormalen so viel Normalität wie möglich zu bieten: Da wurden Osterkerzen vor dem Altar aufgestellt, die man an den heimischen Frühstückstisch tragen konnte. Kinder malten mit Kreide "Frohe Ostern" vor die Kirchen, um die Stimmung aufzuhellen. In Puchheim bei München hatte die evangelische Gemeinde Butterbrottüten an eine Wäscheleine gehängt; wer vorbeikam, konnte sich daraus einen Bibelspruch ziehen. "Hoffnung hamstern", nannten sie die Aktion.

Und nun, war all das Warten, das Stillhalten umsonst? Am Mittwoch hat die Bundesregierung beschlossen, dass zwar bestimmte Geschäfte wieder öffnen dürfen, öffentliche Gottesdienste aber bleiben verboten. Nicht wenige Gläubige - Christen, Muslime, Juden und nicht nur sie - fragen sich nun: Sind Friseurbesuche von größerer Relevanz als unsere Treffen zum Gebet?

Die Kirchen reagieren unterschiedlich auf die Verlängerung der Beschränkungen. Die katholische Bischofskonferenz zeigte sich enttäuscht. Die evangelische Kirche trägt die Maßnahmen weiterhin mit. Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, sagte, es falle schwer, im anstehenden Ramadan Moscheen geschlossen zu halten. Aber es sei "unsere religiöse und bürgerliche Verantwortung, in der aktuellen Phase genau das zu tun". Kritik äußerte die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs. "Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Moscheen, Kirchen oder Synagogen geschlossen bleiben müssen, das Shoppen in der Stadt aber erlaubt sein soll", sagte Generalsekretär Bekir Altaş.

Am Freitag wollen sich Vertreter des Bundesinnenministeriums und der Religionsgemeinschaften treffen. Beide Kirchen kündigten an, nach Wegen zu suchen, wie die im Grundgesetz verankerte Religionsausübung unter Wahrung des Infektionsschutzes aussehen kann. Solche Ideen gibt es in den Gemeinden längst, nur dürfen sie nicht umgesetzt werden. Einige Bundesländer positionierten sich bereits am Donnerstag. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, er halte es für möglich, dass im Freistaat Gottesdienste vom 4. Mai an wieder zugelassen seien. Auch Baden-Württemberg strebt nach Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) eine zügige Erlaubnis an.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach sich ebenfalls für Lockerungen im religiösen Leben aus.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, kritisierte, angesichts von Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen könne er das Verbot nicht nachvollziehen - zumal nach "der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts". Das Gericht hatte erklärt, dass die Verbote einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Religionsfreiheit darstellen und deshalb fortlaufend überprüft werden sollten. Der Präsident des Zentralkomitees der Katholiken, Thomas Sternberg, sagte, Gläubigen bereite die Absicht, das pauschale Gottesdienst-Verbot fortzuschreiben, "große Sorge". Die Ostertage hätten gezeigt, dass Videoübertragungen eine Hilfe, aber kein Ersatz für Liturgie seien. Auch die Beschränkungen bei Bestattungen, Begleitung in Heimen sowie "der Verlust religiösen gemeinschaftlichen Lebens werden als großes Problem empfunden".

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Quelle:
SZ vom 17.04.2020
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