Süddeutsche Zeitung

Corona und Kinderbetreuung:Wer ist eigentlich alleinerziehend?

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Teilen die Eltern sich nach der Trennung das Sorgerecht, kann das für die Mutter derzeit von Nachteil sein: Das Kind darf dann oft nicht in die Notbetreuung der Kita.

Von Christoph Koopmann, München

Im Grunde sind es zwei Vollzeitjobs, die Julia N. momentan hat. Im Hauptberuf ist sie Lehrerin an einer Hamburger Schule, sie unterrichtet die Schüler zum Teil aus dem Home Office in einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein. Und dann ist da noch ihr dreijähriger Sohn, den sie allein erzieht. N. muss Essen zubereiten, spielen, aufpassen - neben dem Unterricht, für den sie mittlerweile auch wieder öfter nach Hamburg fährt. Währenddessen kümmern sich ihre 13 und 15 Jahre alten Kinder um den Kleinsten, obwohl auch sie von zuhause aus lernen müssen.

Normalerweise geht Julia N.s jüngster Sohn in die Kita - doch die ist, wie fast überall in Deutschland, für die meisten Kinder noch immer geschlossen. Die Hoffnung für Eltern: Notbetreuung. Eigentlich hätte N. als berufstätige Alleinerziehende nach den Regeln des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums Anspruch darauf. Nur sieht der Kita-Träger das anders, schließlich hätten N. und der Vater des Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Der Kita-Träger schreibt N. in einer Mail, vom Jugendamt die Auskunft erhalten zu haben: Sie sei deshalb "juristisch keine alleinerziehende Person". Der Vater könne sich kümmern. Nur, mit dem Vater versteht N. sich nicht; sie befürchtet, er könnte den Sohn dauerhaft bei seiner Mutter unterbringen wollen.

"Es geht komplett an der Lebensrealität vorbei, wenn Notbetreuung nur bei alleinigem Sorgerecht gewährt wird", sagt Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des Bundesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Der Status des Sorgerechts sagt tatsächlich wenig aus über die Aufteilung der Erziehungsarbeit: Bei etwa 95 Prozent aller Scheidungen bleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen - trotzdem lebt das Kind nach Angaben des Bundesfamilienministeriums anschließend in neun von zehn Fällen bei der Mutter, die sich dann auch vorwiegend kümmert.

Daheim arbeiten, wenn um einen herum der Dreijährige wirbelt: "Völlig lebensfremd"

Dass Eltern wegen dieser begrifflichen Spitzfindigkeit die Notbetreuung verwehrt bleibt, hört Miriam Hoheisel von vielen Betroffenen. Dabei sei die aktuelle Situation für Alleinerziehende eine "Zerreißprobe", sagt sie. "Die Vorstellung, dass man im Home Office die volle Arbeitsleistung erbringen kann, wenn ein Dreijähriger um einen herumwirbelt und versorgt werden muss, ist völlig lebensfremd." In einer Petition fordert der VAMV, die Notbetreuung überall für alle Alleinerziehenden zu öffnen; also für diejenigen, die auch vorwiegend erziehen. 42 000 Menschen haben unterschrieben. Bislang haben aber nur einzelne Bundesländer den Anspruch erweitert, darunter Bayern, Berlin oder Sachsen-Anhalt. Das Magdeburger Sozialministerium schreibt, der Begriff "alleinerziehend" sei "nicht abhängig vom Sorgerecht".

Und selbst wenn das Sorgerecht offiziell keine Rolle spielt - in der Praxis bleiben die Hürden hoch. In Baden-Württemberg etwa haben Alleinerziehende nur dann Anspruch auf die Notbetreuung, wenn sie entweder in einem für systemrelevant erklärten Beruf arbeiten oder bei einem Job unabkömmlich sind, den sie nicht im Home Office erledigen können. In Brandenburg können Alleinerziehende zwar Betreuung in Anspruch nehmen - allerdings nicht, wenn sie im Home Office arbeiten. "In den überwiegenden Fällen wird es den Eltern möglich und zumutbar sein, die Betreuung der eigenen Kinder sicherzustellen", schreibt die Landesregierung auf ihrem Corona-Info-Portal. Das Sozialministerium in Schleswig-Holstein, wo Julia N. lebt, teilt auf Anfrage mit: "Ein gemeinsames Sorgerecht schließt den Anspruch auf Notbetreuung nicht per se aus, kann aber bei der Frage, ob und inwiefern die Möglichkeit einer alternativen Betreuung besteht, von Bedeutung sein." Für Julia N. heißt das: keine Notbetreuung.

Dass ihr Sohn seit Neuestem doch in die Kita kann, hat wenig mit der Kulanz der Behörden in Schleswig-Holstein zu tun: Seit Montag gibt Julia N. wieder mehr Präsenzstunden in der Schule. Sie gilt nun als "systemrelevant"; ein Glück, das wiederum nur die wenigsten Alleinerziehenden haben dürften.

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SZ vom 26.05.2020
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