Süddeutsche Zeitung

Bundesverfassungsgericht:Wanka muss AfD-Schelte von Internetseite nehmen

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Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) muss eine kritische Pressemitteilung über die AfD von der Internetseite ihres Ministeriums entfernen lassen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erließ am Samstag auf Antrag der AfD eine entsprechende Einstweilige Anordnung.

Demnach sei nicht auszuschließen, dass Wanka "durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt hat". (Az: 2 BvQ 39/15)

Um diese Pressemitteilung geht es

Bei dem Streit geht es um eine Pressemitteilung Wankas vom vergangenen Mittwoch. Wanka bezog sich in ihrem Kommentar auf eine Demonstration der AfD in Berlin an diesem Samstag unter dem Motto "Asyl braucht Grenzen - Rote Karte für Merkel". In Anspielung darauf erklärte Wanka: "Die rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden." Politiker der AfD leisteten "der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub" und unterstützten "Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann".

Die AfD kritisierte, dass dieser Kommentar nicht von Wankas Partei verbreitet worden war, sondern vom Ministerium.

So entschieden die Richter

Weil die Pressemitteilung keinen Bezug zu den mit dem Ministeramt verbundenen Aufgaben erkennen lasse, habe man mit dem Beschluss dem Antrag der AfD stattgegeben, so die Richter. Einstweilige Anordnungen könnten im Streitfall einen Zustand vorläufig regeln, wenn dies "zur Abwehr schwerer Nachteile" und anderer Gründe dringend geboten sei. Zwar unterbleibe in der Mitteilung eine Bezugnahme auf Wankas Ministeramt, gleichwohl habe sie "mit der Verbreitung dieser Erklärung" über die Internetseite des Ministeriums "Ressourcen in Anspruch genommen, die den politischen Wettbewerbern verschlossen sind".

Das Bildungsministerium löschte daraufhin am Samstagmittag die Pressemitteilung von seiner Internetseite. Ob es versucht, in einem Hauptsacheverfahren klären zu lassen, ob die Pressemitteilung zulässig war oder nicht, blieb zunächst offen. Mehr gebe es zum jetzigen Zeitpunkt dazu nicht zu sagen, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums.

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