Süddeutsche Zeitung

Bundesverfassungsgericht:Karlsruhe kippt pauschales Kopftuchverbot

Computerpanne offenbart Kern des Grundsatzurteils

Das Bundesverfassungsgericht hält ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften laut eines Medienberichts für unvereinbar mit der Religionsfreiheit. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung werde an diesem Freitag veröffentlicht, berichtete die taz. Durch eine Computerpanne des Gerichts sei der Kern des Beschlusses allerdings schon am Donnerstag bekannt geworden und liege der taz vor.

Das Gericht bestätigte lediglich, dass "aufgrund eines internen Versehens" Teile der Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden für kurze Zeit einsehbar waren.

Pauschales Kopftuchverbot nicht mit Religionsfreiheit vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht entschied demnach in zwei Fällen aus Nordrhein-Westfalen, dass das allgemeine Kopftuchverbot im dortigen Schulgesetz "verfassungskonform einzuschränken" sei. Künftig soll demnach keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden durch das Tragen des Kopftuchs als Begründung für ein Verbot mehr genügen, vielmehr müsse es eine "hinreichend konkrete Gefahr" geben.

Das Gericht korrigiert damit seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte Karlsruhe damals entschieden, dass auch pauschale Kopftuchverbote möglich sind - wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Bundesländer schufen daraufhin entsprechende Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen.

Der taz zufolge kippen die Richter in dem Urteil eine weitere Klausel in dem Gesetz. Das Privileg für die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet.

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SZ.de/AFP/dpa/cmy
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