Süddeutsche Zeitung

Bundestag:Neue Regeln beim Elterngeld

Elterngeld und Elternzeit sollen weiter flexibilisiert werden. Der Bundestag stimmte am Freitag einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Mit der Reform werden vor allem die Teilzeitmöglichkeiten flexibilisiert und die Elternzeit und der Bezug von Elterngeld im Fall von Frühgeburten verlängert. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf im vergangenen September auf den Weg gebracht. Es muss noch den Bundesrat passieren. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden können. Kurzarbeiter- oder Krankengeld sollen sich nicht mehr auf den Bezug von Elterngeld auswirken. Zudem sieht es ein Stufenmodell im Fall von Frühgeburten vor. Finanziert werden sollen die Änderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. So sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300 000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500 000 Euro. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7000 Bezieher des Elterngeldes.

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SZ vom 30.01.2021 / kna
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