Süddeutsche Zeitung

Bundestag:Nach dem Mandat

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Bundestagsabgeordnete erhalten im Ruhestand großzügige Altersbezüge aus Steuermitteln. Parlamentarier aus fünf Fraktion halten das für "nicht mehr zeitgemäß" und dringen darauf, die Versorgungsregeln zu ändern.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Angesichts der andauernden Debatten um die Zukunft der Renten fordern Abgeordnete mehrerer Fraktionen, der Bundestag solle vorangehen und sich von dem eigenen Sonderstatus in der Altersversorgung verabschieden. Die aktuelle Regelung sei "nicht mehr zeitgemäß", schreiben mehrere Abgeordnete von Union, SPD, Linken, FDP und Grünen in einer gemeinsamen Erklärung. Bisher erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete ihre Altersbezüge aus Steuermitteln. Diese Regel müsse reformiert werden, fordern sie. "Anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen."

Die Ungleichbehandlung von Abgeordneten, die ja als Vertreter des Volkes gewählt werden, und den Wählenden selbst ist seit Langem umstritten. Während die Altersbezüge der Abgeordneten aus Steuermitteln finanziert werden, sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen überwiegend verpflichtet, selbst vorzusorgen und in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Höhe der späteren Bezüge ist sehr unterschiedlich.

Die Altersentschädigung ist Teil der Entschädigung, die Abgeordneten für ihre Arbeit laut Grundgesetz zusteht. Sie soll die Parlamentarier unabhängig machen und garantieren, dass sie nach dem Ausscheiden nicht mittellos dastehen. Ein Abgeordneter erwirbt für jedes Jahr im Bundestag einen Pensionsanspruch von etwa 250 Euro monatlich. Nach 27 Jahren im Bundestag erhalten Abgeordnete den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der monatlichen Diäten, also etwa 6750 Euro, sobald sie ihren 67. Geburtstag feiern. Im Bundeshaushalt sind jährlich mehr als 50 Millionen Euro dafür eingestellt. Nach der im Herbst zu Ende gehenden Wahlperiode ist die Zahl der parlamentarischen Ruheständler besonders hoch.

In einer wichtigen Frage ist es mit der Einigkeit vorbei

Die bisherige Praxis treffe "auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung", schreiben die Abgeordneten, die selbst zwischen 39 und 66 Jahre alt sind und unterschiedlich lange schon im Bundestag sitzen - und damit Pensionsansprüche erworben haben. Zu ihnen zählen Union-Vizefraktionschef Carsten Linnemann (CDU), der seit 2009 im Bundestag arbeitet, der Sozialdemokrat Ralf Kapschack, der seit 2013 dabei ist, sowie Johannes Vogel (FDP), Matthias M. Birkwald (Linke) und Markus Kurth (Grüne).

Die Gruppe will zwar auch eine angemessene Absicherung der Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Parlament sicherstellen, fordert aber zugleich eine grundlegende Überarbeitung der Regeln. Der nächste Bundestag müsse "eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete" in Angriff nehmen, und zwar gleich am Anfang. Bei der Frage, wie diese auszusehen hat, ist es mit der Einigkeit aber wieder vorbei. Die Vertreter von SPD, Linken und Grünen fordern, Abgeordnete sollten in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert werden, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern. Linnemann und Vogel hingegen wollen die Abgeordneten frei über die Form ihrer Altersversorgung entscheiden lassen.

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