Bundespräsident:Zweifel an Strafprozessgesetz
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat verfassungsrechtliche Zweifel am kürzlich reformierten Gesetz zur Wiederaufnahme von Strafprozessen. Dies erlaubt beim Auftauchen neuer Beweismittel in Fällen von Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen erlaubt, den Prozess auch nach einem rechtskräftigen Freispruch neu aufzurollen. Steinmeier regt in einem Schreiben an die Bundestagspräsidentin eine erneute parlamentarische Prüfung an, weil er Bedenken habe, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es relativiere womöglich das Verbot der Mehrfachverfolgung. Das Gesetz erfasst zudem auch Fälle, die bei seinem Inkrafttreten bereits abgeschlossen waren. Dies könnte gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen.