Süddeutsche Zeitung

Bundespolizei:Abschiebung hätte bis zuletzt gestoppt werden können

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Die umstrittene Abschiebung des Tunesiers Sami A. hätte nach Aussage der Bundespolizei bis zum Schluss noch abgebrochen werden können. Selbst als der 42-Jährige schon tunesischen Boden unter den Füßen hatte, hätte man ihn nicht unbedingt den dortigen Behörden übergeben müssen, sagte die Bundespolizei der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS).

Diese Aussage widerspricht der Version des NRW-Flüchtlingsministers Joachim Stamp, der am selben Tag um kurz vor 9 Uhr von dem Abschiebeverbot erfuhr und dann keine Möglichkeit mehr gesehen habe, die Aktion abzubrechen. Dies sagte er am vergangenen Freitag vor dem Rechts- und Integrationsausschuss des Düsseldorfer Landtages aus. Sami A. wurde um 9.14 Uhr an die tunesischen Behörden übergeben.

Dem Bericht der FAS zufolge hätte vor diesem Zeitpunkt ein Funkspruch nach Tunesien gereicht, um die Abschiebung zu stoppen. Der Pilot hätte die Maschine auftanken lassen und mitsamt Sami A. nach Deutschland zurückkehren können, damit die Situation hier geklärt worden wäre.

Abschiebeflug kostete knapp 35 000 Euro

Der Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Wolfgang Thewes, kritisiert in der FAS die angebliche Unfähigkeit Stamps zum Eingreifen: "Wenn eine Behörde meint, eine Abschiebung vollziehen zu müssen, obwohl noch eine Gerichtsentscheidung aussteht, muss sie in der Lage sein, die Abschiebung jederzeit abzubrechen - auch wenn das Flugzeug schon unterwegs ist."

Nach Angaben der Bundespolizei kostete der Abschiebeflug in der eigens gecharterten Maschine 34 848 Euro. Diese Kosten muss die Ausländerbehörde Bochum tragen.

Muss Sami A. nun nach Deutschland zurückgeholt werden, so kommen erneut hohe Kosten auf deutsche Steuerzahler zu. Derzeit befindet sich der als Gefährder eingestufte mutmaßliche Leibwächter von Osama bin Laden in Gewahrsam der tunesischen Justiz. Ein Sprecher des tunesischen Außenministeriums hatte der dpa am Freitag mitgeteilt, es habe noch keinerlei Gesuch oder Anfrage bezüglich seiner Verbringung nach Deutschland gegeben.

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