Süddeutsche Zeitung

Braunkohle-Protest:Erfolg für die Polizei

Von Christian Wernicke, Düsseldorf

Umweltaktivisten müssen bei Protesten gegen den Braunkohle-Abbau in Nordrhein-Westfalen mit einem härteren Vorgehen der Behörden rechnen: Am Donnerstag billigte das Landgericht Mönchengladbach erstmals die Anwendung des im vorigen Dezember verschärften NRW-Polizeigesetzes, wonach Personen, die nach ihrer Festnahme die Feststellung ihrer Identität verweigern, bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden dürfen. Das Landgericht wies die Beschwerde von vier der insgesamt sieben Braunkohle-Gegner zurück, die im Februar im Tagebau Garzweiler nach einer versuchten Bagger-Besetzung fünf Tage festgesetzt worden waren. Die Aktivisten hatten Angaben zur Person verweigert und sich Sekundenkleber auf die Fingerkuppen geschmiert, um die Abnahme von Fingerabdrücken zu verhindern. Das Landgericht billigte das Vorgehen der Behörden nun ausdrücklich. Die Kläger erwägen eine Beschwerde vor dem BGH.

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Quelle:
SZ vom 09.08.2019
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