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Betreuungsrecht:Gesetzesentwurf soll für weniger Entmündigungen sorgen

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Seit 1992 hat sich die Zahl der gerichtlich angeordneten Betreuungsfälle verdreifacht. Jetzt soll ein neuer Gesetzesentwurf zum Betreuungsrecht diesen Anstieg stoppen - und die zuständigen Ämter stärker in den Prozess einbinden. Doch die Umsetzung wird viel Geld kosten.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Vor ziemlich genau 21 Jahren wurde die Entmündigung aus dem deutschen Recht gestrichen. Seit 1992 gilt das Betreuungsgesetz, und nicht nur der Name klingt freundlicher, auch das Recht ist menschlicher geworden. Weil es nicht mehr zwischen Schwarz und Weiß, Bevormundung oder Freiheit unterscheidet, sondern auch die Grautöne des Krankseins und Älterwerdens nachzeichnet. Manch einer kann im Gestrüpp der relevanten Alltagsentscheidungen vielleicht noch sein Konto führen - aber keinen Rentenantrag stellen. Weshalb er nur einen Teil-Betreuer und keinen Voll-Vormund benötigt.

Trotzdem steckt immer noch ein Stück Entmündigung im Betreuungsrecht. Und zwar so viel, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Gesetz nun reformieren will. Denn die Zahl der Betreuungen hat sich seit der Einführung des Gesetzes auf 1,3 Millionen verdreifacht. Hauptsächlich handelt es sich dabei um psychisch kranke sowie geistig behinderte Menschen, aber der Anteil der Demenzkranken - 2002 war es ein Fünftel - dürfte steigen. 60 Prozent der Betreuer sind Familienangehörige, der Rest Profis oder - wenige - Ehrenamtliche.

Jedenfalls will das Kabinett an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen. Was hier vorgeschlagen wird, klingt auf den ersten Blick eher technokratisch: Die Betreuungsbehörde, also das Landratsamt oder die Stadt, wird gestärkt. Im Verfahren vor dem Betreuungsgericht soll sie zwingend beteiligt werden; für ihren dort vorzulegenden Bericht will man "qualifizierte Kriterien" festlegen. Außerdem will man den Ämtern den Einsatz von "Fachkräften" verordnen - die man sich dort freilich schon bisher erhofft hätte.

Trotzdem zielt der Entwurf in die richtige Richtung. Denn er will einen Automatismus verhindern, der vom ärztlichen Gutachten direkt zur gerichtlich angeordneten Betreuung führt. Die Behörde soll gewissermaßen zwischengeschaltet werden, weil sie eine Schlüsselfunktion hat. Sie kann das Umfeld des Betroffenen ausleuchten, sie hat den Überblick über die soziale Infrastruktur: Gibt es einen sozial-psychiatrischen Dienst für psychisch Kranke, eine Tagespflege für Demenzpatienten? Einen Verein für Kontoführung? Oder einen Beratungsdienst, der beim Antrag für die Pflegeversicherung helfen kann? Der förmliche Betreuer würde damit entbehrlich, teilweise jedenfalls, denn gewichtige Fragen wie etwa der Abschluss eines Heimvertrags lassen sich nur mit der Mitwirkung dieser Behörde lösen. Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten müsste weniger drastisch beschränkt werden - was der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung trüge.

Und warum liefern die Behörden all dies nicht schon längst? Sie liefern ja - nur eben nicht überall. In einigen (reicheren) Bundesländern sind sie an fast jedem Verfahren beteiligt, in anderen nur an jedem fünften Betreuungsfall - weil das Personal fehlt, um ein umfassendes Sozialgutachten zu erstellen. "Da wird man ordentlich Geld in die Hand nehmen müssen", erwartet eine Mitarbeiterin der Diakonie. Der Entwurf indes verbreitet Zweckoptimismus: "Für die Länder soll die Umsetzung im Ergebnis zu einer Entlastung führen."

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SZ vom 06.03.2013
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