Süddeutsche Zeitung

Berlin:Gegen Gaffer und Hassmails

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Bundestag und Bundesrat beschließen härtere Gesetze, unter anderem zum sogenannten Upskirting, zur Hasskriminalität und zur Sauenhaltung. Vertagt wurde das Adoptionshilfegesetz.

Bundestag und Bundesrat haben kurz vor der Sommerpause ein umfangreiches Programm bewältigt.

Upskirting

Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, muss künftig mit Strafe rechnen. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag ein Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Demnach sind künftig sogenannte Upskirt-Fotos verboten. Auch Gafferfotos von Unfalltoten können eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Das gilt sowohl für das Herstellen der Aufnahmen als auch für deren Verbreitung. Bislang waren Verstorbene nicht per Gesetz vor Bildaufnahmen von Schaulustigen geschützt.

Patientenkarte

Patienten sollen vom kommenden Jahr an über eine elektronische Patientenakte verfügen können. Dazu beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition. Die Nutzung soll freiwillig bleiben. Der Versicherte entscheidet demnach, welche Daten gespeichert oder wieder gelöscht werden und wer darauf zugreifen darf. Außerdem sollen Rezepte in elektronischer Form möglich sein und Facharztüberweisungen auf digitalem Weg übermittelt werden können.

Sauenhaltung

Der Bundesrat beschloss einen Kompromiss zur umstrittenen Sauenhaltung in engen Metallgittern. Die Länderkammer stimmte einer Verordnung zu, nach der die sogenannte Kastenstandhaltung weitgehend abgeschafft werden soll, allerdings erst nach Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren. Den Kompromiss hatten Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt. Er wurde von grün-mitregierten Ländern unterstützt. Weitere acht Jahre können danach Sauen zur Besamung im Kastenstand gehalten werden, zum sogenannten Abferkeln noch weitere 15 Jahre. Erst danach sollen sie für höchstens fünf Tage zur Geburt von Ferkeln fixiert werden können.

Adoptionen

Der Bundesrat hat am Freitag das Adoptionshilfe-Gesetz gestoppt, das der Bundestag Ende Mai beschlossen hatte. Baden-Württemberg und Berlin begründeten die Ablehnung mit einer zusätzlichen Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien. Im Kern geht es darum, dass Verbesserungen im Adoptionsrecht zu einer Verschlechterung für lesbische Mütter führen. Sie müssten sich künftig zwangsweise noch zusätzlich von einer Adoptionsfachstelle beraten lassen.

Hasskriminalität

Der Bundesrat beschloss das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, Straftaten - vor allem Morddrohungen und Volksverhetzungen sowie die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte - an das BKA zu melden, anstatt sie nur zu löschen oder zu sperren.

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SZ vom 04.07.2020 / dpa, EPD, SZ
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