Süddeutsche Zeitung

Asyl:17 000 Flüchtlinge klagen auf höheren Schutzstatus in Deutschland

Lesezeit: 2 min

Von Jan Bielicki, München

Weil immer mehr Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland nur noch eingeschränkten Flüchtlingsschutz erhalten, rollt auf die Verwaltungsgerichte eine Klagewelle zu. In den ersten acht Monaten dieses Jahres haben bereits mehr als 17 000 Flüchtlinge dagegen geklagt, dass ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur den sogenannten subsidiären Schutz zugebilligt hat, fast 6000 Klagen waren es allein im August. Mehr als 15 000 der Kläger stammen aus Syrien - und die Tendenz der bereits gefällten Gerichtsentscheidungen zeigt, dass sie bei den Richtern gute Erfolgschancen haben: In mehr als 90 Prozent der Fälle sprachen die Gerichte den Klägern den höherwertigen Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Hintergrund der Klagewelle ist eine veränderte Entscheidungspraxis des Bamf: Flüchtlingen aus dem Bürgerkriegsland Syrien hatte das Amt seit Herbst 2014 in der Regel in einem schnellen schriftlichen Verfahren pauschal Schutz nach der GFK zugebilligt. Seit Mitte März dieses Jahres müssen sich auch Syrer wieder einer persönlichen Anhörung stellen - und von den Angehörten erhielten fast 60 Prozent nur subsidiären Schutz. 2014, vor Einführung der schriftlichen Verfahren, hatten zwei Drittel der Syrer noch den GFK-Schutz zugesprochen bekommen.

Subsidiärer Schutz bedeutet: Familiennachzug kann Jahre dauern

Der Schutzstatus aber hat erhebliche Folgen für die geflohenen Menschen. Die wohl am schwersten wiegende davon: Wer mit nur subsidiärem Schutz in Deutschland lebt, muss mindestens zwei Jahre warten, bis er oder sie den Nachzug des Ehepartners oder der Kinder beantragen kann. Diese Einschränkung des im Jahr zuvor eingeführten Familiennachzugs für Flüchtlinge mit nur subsidiärem Schutz hatte die große Koalition in diesem Winter beschlossen. Die SPD hatte allerdings nur nach langem Zögern zugestimmt - und unter dem Eindruck des damals noch geringen Anteils unter den Flüchtlingen, die davon betroffen waren.

Den Verdacht, dass es eine Weisung an die Entscheider des Bamf geben könnte, syrischen Flüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren, weist das Bundesinnenministerium aber entschieden zurück. Viele Flüchtlinge würden nur noch angeben, vor dem Krieg zu fliehen, bekamen die beiden für Inneres und Migration zuständigen SPD-Bundestagsabgeordneten Burkhard Lischka und Rüdiger Veit zu hören, als sie zu einem Gespräch mit Innenminister Thomas de Mazière (CDU) geeilt waren. Der höherwertige GFK-Schutz setzt aber voraus, dass ein Flüchtling bei seiner Rückkehr mit Verfolgung aufgrund seiner Religion, Ethnie oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe rechnen muss.

"Die SPD hat sich über den Tisch ziehen lassen", sagt Jelpke

Viele Verwaltungsgerichte urteilen freilich, dass die syrische Regierung schon illegale Ausreise und das Bitten um Asyl im Ausland als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung ansehe. Dass das nicht mehr so ist, schließen dagegen Innenministerium und Bamf unter anderem aus der Tatsache, dass das Regime in Damaskus wieder fast eine Million Reisepässe ausgestellt habe. Das Bamf strebe darum die höchstrichterliche Klärung dieser Frage an, heißt es in einem Schreiben Lischkas und Veits an die Mitglieder der SPD-Fraktion. "Die SPD hat sich über den Tisch ziehen lassen, und jetzt ist es an ihr, das wieder in Ordnung zu bringen", kritisierte die linke Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke und sprach von einer "gezielten Strategie der Entrechtung und Abschreckung auf Kosten der Menschlichkeit".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3209636
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 18.10.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.