Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Sampling

Die Technik ist für den Hip-Hop existenziell - aber streitbar.

Von Friederike Zoe Grasshoff

Beyoncé hat es getan, Daft Punk auch, ebenso wie Eminem und MC Hammer. Sich bei anderen bedient, sich inspirieren lassen, könnte man auch sagen, Zitate recycelt, Sequenzen kopiert. Wer was von wem übernommen hat und inwiefern dies künstlerische Freiheit oder dreiste Übernahme ist, darüber wird in der Musikindustrie regelmäßig gestritten. Sampling heißt die Technik, bei der Teile von Werken neu kombiniert werden. So sampelte Popsängerin Beyoncé in ihrem Song "Crazy in Love" von 2003 eine Melodie der Band The Chi-Lites aus den Siebzigern und schuf so eine regelrechte Hymne. Die Kreation neuer Songs aus dem Weltarchiv ist etwa für den Hip-Hop existenziell. Dennoch wurde Rapper Jay-Z 2014 wegen eines "Oh" verklagt. Der Rechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham zieht sich seit 1998, es geht um eine zweisekündige Sequenz aus "Metall auf Metall", die Pelham für den Sabrina-Setlur-Song "Nur mir" verwendet hatte. Nun hat der EuGH sich für die Sampling-Technik ausgesprochen: Diese könne ohne dessen Zustimmung zwar ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerproduzenten sein. Erlaubt sei die Kopie von Fragmenten mit Blick auf die Kunstfreiheit jedoch, wenn so "ein neues und davon unabhängiges Werk" geschaffen werde. Wie bei Pelham.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4544546
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 30.07.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.