Süddeutsche Zeitung

Zwischenfazit:Kölner Silvesternacht - Erst ein Schuldspruch wegen sexueller Nötigung

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In der vergangenen Silvesternacht kam es in Köln zu massenhaften sexuellen Übergriffen und Diebstählen. Nach gut neun Monaten hat das Kölner Amtsgericht in 19 Verfahren gegen 22 Angeklagte verhandelt - und dabei Strafen zwischen 480 Euro und 20 Monaten Haft ohne Bewährung verhängt. Dies geht aus einer Zwischenbilanz hervor, die das Amtsgericht am Freitag vorlegte. Angeklagt waren meist Diebstahlsdelikte. Lediglich in einem Verfahren sprach das Gericht eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung aus, in einem weiteren Fall wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage.

Nach der Kölner Silvesternacht waren bei den Behörden etwa 1200 Strafanzeigen eingegangen, darunter zahlreiche wegen Sexualdelikten. Überwiegend Nordafrikaner hatten am Dom und Hauptbahnhof zahlreiche Übergriffe verübt. Die Polizei konnte die Opfer nicht schützen. Die Taten lösten eine bundesweite Debatte über den Umgang mit straffälligen Flüchtlingen aus.

Ein Dutzend weiterer Verfahren anhängig

Von den bislang 19 Verfahren sind laut Kölner Amtsgericht erst elf rechtskräftig abgeschlossen - gegen acht Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt. In vier weiteren Verfahren ergingen Strafbefehle, es gab also keine Gerichtsverhandlung. Derzeit sind noch etwa ein Dutzend weiterer Verfahren anhängig.

In den bisher verhandelten Verfahren wurden die Angeklagten in vier Fällen zu Geldstrafen, in sieben Fällen zu Bewährungsstrafen, einmal zu einem Vier-Wochen-Dauerarrest, sechsmal zu Haft ohne Bewährung sowie in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe mit zusätzlicher Geldstrafe verurteilt. Bei zwei heranwachsenden Angeklagten stellte das Gericht die Entscheidung über Verhängung und Vollstreckung der Strafe zurück, ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Bei den 22 Angeklagten handelte es sich um zehn Algerier, neun Marokkaner sowie einen Iraker, einen Libyer und einen Tunesier. Der jüngste Angeklagte war 16 Jahre alt, der älteste nach eigenen Angaben 35. Die noch anhängigen Verfahren richten sich gegen weitere Männer aus Algerien, Marokko und dem Irak sowie aus Ägypten, Afghanistan und dem Iran.

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