Süddeutsche Zeitung

USA:Muslimin gewinnt Kopftuch-Streit gegen Abercrombie

Kopftuch passte offenbar nicht zum "Abercrombie-Stil"

Sie bemühte sich um eine Stelle bei einer Modekette und wurde abgelehnt - weil sie ein Kopftuch trug. Das zumindest hat die Muslimin Samantha Elauf der Modekette Abercrombie & Fitch vorgeworfen. Acht von neun obersten Richtern am Supreme Court gaben ihr nun Recht. Das Gericht sah jedoch von einer Entschädigung ab: Elauf habe das Unternehmen nicht aufgesucht, damit dieses seine Kleidungsregeln überdenke.

Die damals 17-Jährige hatte sich 2008 erfolglos als Verkäuferin bei einer Abercrombie-Filiale im Bundesstaat Oklahoma beworben. Hinter der Ablehnung vemutete sie eine religiöse Diskriminierung. Abercrombie erklärte daraufhin, dass sämtlich Kopfbedeckungen gegen die Kleiderordnung für seine Mitarbeiter verstoßen würden. Elauf habe im Bewerbungsgespräch nicht ausdrücklich angesprochen, dass sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wolle. Deshalb könne man dem Unternehmen auch keine religiöse Diskriminierung vorwerfen.

Die Modekette Abercrombie & Fitch bezeichnet seine Verkäufer als "Models" und inszeniert Männer bisweilen mit nacktem Oberkörper.

Kopftuch als Entscheidungsgrundlage reicht aus

Der Supreme Court urteilte, dass es bereits ausreiche, dass das Kopftuch ein "motivierender Faktor" für die Entscheidung der Modekette gewesen sei. Mit Unterstützung der US-Behörde für gleiche Chancen in der Arbeitswelt hatte sie bereits in erster Instanz eine Entschädigung von 20.000 Dollar errungen. Ein Berufungsgericht hob das Urteil jedoch auf.

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