Süddeutsche Zeitung

USA:FBI betrieb Kinderporno-Webseite, um Täter zu identifizieren

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Die amerikanische Kriminalbehörde FBI hat im vergangenen Jahr über einen Zeitraum von zwei Wochen eine aufgeflogene Kinderpornografie-Webseite weiterbetrieben, um Nutzer der illegalen Inhalte identifizieren zu können. Das berichtet die Zeitung USA Today. Das FBI hatte zuvor den Betreiber der Seite ermittelt und danach selbst die Seite über einen Server nahe der Hauptstadt Washington weiterbetrieben.

Aus Gerichtsunterlagen der Justizbehörde, die der USA Today vorliegen, geht hervor, dass das FBI zwischen dem 20. Februar und dem 4. März 2015 der Betreiber der Seite war. In diesem Zeitraum sollen circa 100 000 Nutzer auf die Seite zugegriffen haben. Davon konnte das FBI den Unterlagen zufolge 137 Tatverdächtige ermitteln.

Die FBI-Beamten sollen die Seite im August 2014 entdeckt haben. Sie war nur in einem als "Darknet" bekannten Teil des Internets auffindbar. Über bestimmte Browser können Nutzer auf diese versteckten Bereiche des Internets zugreifen. Weil in diesen verschlüsselten Netzwerken die IP-Adresse des Computers nicht ermittelt werden kann, können die Straftaten nur selten aufgeklärt werden. Die Behörde hat deshalb offenbar versucht die Seite zu übernehmen und mit einer Malware zu infizieren, um trotz der Verschlüsselung Zugriff auf die Nutzerdaten zu bekommen. Es gebe keine andere Möglichkeit, Täter zu identifizieren, zitiert die USA Today offizielle Stellen.

Dem Zeitungsbericht zufolge soll das FBI schon in mindestens drei vorherigen Fällen Kinderporno-Seiten über einen befristeten Zeitraum betrieben haben, um den Nutzern der illegalen Filme und Bilder auf die Spur zu kommen. Die Methode ist umstritten, weil die FBI-Beamten bei der Strafverfolgung gezwungen sind, selbst gegen das Gesetz zu verstoßen.

In dem aktuellen Fall könnte das noch zum Problem werden. So berichtet die Washington Post, dass der Anwalt eines Tatverdächtigen sich im Verfahren darauf berief, dass die Strafverfolger mit dieser Praxis gegen die Verfassung verstoßen. Ob die Richter dieser Argumentation folgen werden, ist ungewiss. Aber auch Rechtsexperten bezeichnen das Vorgehen des FBI, trotz der guten Absichten, als rechtliche Grauzone.

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