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Urteile:Schlappe für von der Leyen in G36-Affäre

Koblenz (dpa) - Im Schadenersatz-Prozess um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen eine Niederlage gegen den Hersteller Heckler & Koch erlitten. Das Landgericht Koblenz urteilte, dass die Standardwaffe der Bundeswehr gemessen an den vertraglichen Anforderungen keine Mängel aufweist. Das Verteidigungsministerium bleibt aber bei der geplanten Ausmusterung der 167 000 G36-Exemplare der Bundeswehr und will das Urteil anfechten. Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold dagegen riet von der Leyen davon ab, eine juristische Fortsetzung des Schadenersatz-Streits zu suchen.

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Koblenz (dpa) - Im Schadenersatz-Prozess um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen eine Niederlage gegen den Hersteller Heckler & Koch erlitten. Das Landgericht Koblenz urteilte, dass die Standardwaffe der Bundeswehr gemessen an den vertraglichen Anforderungen keine Mängel aufweist. Das Verteidigungsministerium bleibt aber bei der geplanten Ausmusterung der 167 000 G36-Exemplare der Bundeswehr und will das Urteil anfechten. Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold dagegen riet von der Leyen davon ab, eine juristische Fortsetzung des Schadenersatz-Streits zu suchen.

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