Süddeutsche Zeitung

Urteil in Karlsruhe:Sechs Jahre Haft für Mordfall von 1987

Fast 30 Jahre nach dem grausamen Tod einer jungen Italienerin ist ihr Mörder zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der heute 48-Jährige habe die 25-Jährige aus sexuellen Motiven erdrosselt, begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe am Freitag die Entscheidung.

Damit sei der Tatbestand des Mordes erfüllt. An der Toten habe der Angeklagte sexuelle "Ersatzhandlungen" vorgenommen. Auch der Missbrauch sei erwiesen. (Az.: 7 KLs 301 Js 6136/15 Hw.).

Mord am Rande von Tina-Turner-Konzert

Das Opfer, das als Eisverkäuferin arbeitete, war am 21. Juni 1987 mit dem Fahrrad in Richtung Wildparkstadion im Hardtwalt gefahren, wo Tina Turner ein Konzert gab. Im Dickicht fesselte, quälte und erdrosselte der Täter sie.

Zum Tatzeitpunkt war der Mann 20 Jahre alt. Er wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt; damit wäre eine Höchststrafe von zehn Jahren möglich gewesen.

Nach dem Verbrechen lebte er in der Schweiz. Im Februar hatte er sich der Polizei in Basel gestellt, weil er die Schuld nicht länger ertragen habe.

Das Geständnis des Mannes hatte sich strafmildernd ausgewirkt.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag und damit Freispruch wegen Verjährung plädiert; die Staatsanwaltschaft auf sechs Jahre wegen Mordes. Dem folgte das Gericht.

Text von SZ-Korrespondentin Charlotte Theile über den Mordfall.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2695198
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/odg
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.