Süddeutsche Zeitung

Unglück der "Sewol" vor Südkorea:Gericht verurteilt Fährunternehmer zu zehn Jahren Gefängnis

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Zehn Jahre Haft für Betreiber von südkoreanischer Unglücksfähre

Sieben Monate nach dem Untergang der südkoreanischen Fähre Sewol mit etwa 300 Toten hat ein Gericht den Hauptgeschäftsführer der Reederei zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Richter in Gwangju im Süden des Landes sahen es als erwiesen an, dass Kim Han Sik, der Chef des Fährbetreibers Chonghaejin Marine, sich der fahrlässiger Tötung schuldig gemacht hat.

Nach Auffassung der Richter hat der 71-Jährige zugelassen, dass die Fähre routinemäßig überladen wurde. Außerdem habe er illegalen Umbauten zugestimmt, um die Kapazität des Schiffes zu erhöhen.

Bislang 295 Leichen geborgen

Das Unglück der mit 476 Menschen besetzten Fähre hatte landesweit für Empörung gesorgt. Die meisten Opfer waren Schüler auf einem Ausflug. Aus dem Wrack und der Umgebung wurden bisher 295 Leichen gefunden, neun Insassen werden noch vermisst. Die Suche nach ihnen wurde eingestellt.

Vor gut einer Woche waren bereits der Kapitän Lee Jun Seok und drei weitere führende Besatzungsmitglieder zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der 69-jährige Lee muss für 36 Jahre in Haft - zum Entsetzen der Hinterbliebenen wurde er aber vom Vorwurf des vorsätzlichen Totschlags freigesprochen und nur wegen grober Fahrlässigkeit und Verletzung seiner Dienstpflichten verurteilt.

Inkompetenz der Besatzung, Behördenversagen, Korruption

Nach einem Anfang Juli veröffentlichten Bericht trugen neben der Inkompetenz der Besatzung auch Behördenversagen, Korruption sowie Geldgier der Reederei zu dem Schiffsunglück bei.

Fährbetreiber-Chef Kim hatte eine Verantwortung stets zurückgewiesen und Reederei-Chef Yoo Byung Eun die Schuld gegeben. Der 73-jährige Patriarch der Eigner-Familie war nach dem Unglück verschwunden. Im Juni wurde dann seine bereits stark verweste Leiche gefunden. Die Todesursache konnte nicht mehr ermittelt werden.

Neben dem Chef des Fährunternehmens wurden neun weitere Angeklagte zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt, ein weiterer wurde freigesprochen.

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