Süddeutsche Zeitung

TÜV-Prüfung:Billiges Wasserspielzeug kann für Kinder lebensgefährlich sein

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Lebensgefahr statt Schwimmhilfe: Das aufblasbare Tier oder die Luftmatratze aus dem Souvenirladen können dem TÜV zufolge für Kinder lebensgefährlich sein. Die Prüfer warnen besonders vor Billigprodukten, die spontan im Urlaub gekauft werden. Vor allem bei Schwimmsitzen für Kleinkinder ist Vorsicht geboten.

Am Strand gekaufte Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder können lebensgefährlich sein. Es könne ein "unmittelbares Risiko des Ertrinkens" drohen, warnte der TÜV Rheinland. Das Prüfunternehmen testete Wasserspielzeug und Baby-Schwimmsitze aus Urlaubsorten in Deutschland, Spanien, Italien, Griechenland, Belgien und den Niederlanden.

Untersucht wurden insgesamt 50 Produkte, darunter aufblasbare Schwimmtiere und Luftmatratzen aus Souvenirshops und Strandbuden. Der Preis lag bei höchstens zehn Euro. Das Ergebnis: 20 der 50 Badeartikel dürften in der Europäischen Union gar nicht verkauft werden. Sie erfüllten nicht einmal grundlegende Sicherheitsanforderungen.

In sechs Fällen stießen die Tester auf lebensgefährliche Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder. Bei diesen könnten die Kinder entweder herausrutschen oder kentern. Die Schwimmsitze gaukelten den Eltern Sicherheit vor, seien aber lebensgefährlich, sagte TÜV-Expertin Christiane Reckter. "Deshalb sind solche Sitze absolut verboten." Bei weiteren drei Produkten fanden die Prüfer irreführende und damit gefährliche Kennzeichnungen. Andere waren nicht mit den vorgeschriebenen Warnhinweisen versehen.

Verschluckbare Kleinteile können sich lösen

Von einigen aufblasbaren Schwimmtieren lösten sich verschluckbare Kleinteile wie Ventilstöpsel. Sechs Wasserspielzeuge enthielten unerlaubt hohe Mengen verschiedener Schadstoffe wie krebserregende Weichmacher.

Der TÜV hat den Test mittlerweile zum vierten Mal gemacht. Insgesamt sei "ein leicht positiver Trend zu erkennen". So seien 2009 noch mehr als 60 Prozent der gekauften Artikel durchgefallen. Aber immer noch seien viele gefährliche Produkte dabei. Der TÜV empfiehlt deshalb, auf Sicherheitshinweise zu achten und nur bei Handelsketten zu kaufen, die über eine Qualitätssicherung verfügten. Deutschland schnitt im Vergleich mit den anderen Länder noch relativ gut ab. Nur in zwei Fällen war der Warnhinweis auf der Verpackung nicht korrekt.

Sichere Schwimmlernhilfen oder Kinderschwimmsitze dürften außerdem nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet sein. Verdächtig sei es auch, wenn die Kunststoffprodukte einen starken unangenehmen Geruch hätten. In all diesen Fällen rät der TÜV: Finger weg!

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