Süddeutsche Zeitung

Trauer um Haustiere:Mit dem Pfötchen unter dem Randstein

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Es geht um ein Grab, das plötzlich 40 Zentimeter zu klein ist und angeblich herausgerissene Blumen von unschätzbarem Wert. In Nordrhein-Westfalen streiten sich ein Katzenbesitzer und eine Katzenbestatterin vor Gericht.

Von Jana Stegemann, Mönchengladbach

Auf dem Aushang vor dem Gerichtssaal 13 im Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt wird die tote Kurzhaarkatze Minki als "sonstiger Gegenstand" geführt. Für ihren Besitzer war Minki seine ganze Welt. Auf ihren Grabstein hat Mike S. den Satz "Du warst! Du bist! Du bleibst!" schreiben lassen. Fast jeden Tag setzt sich der Mann auf die Bank vor dem Grab. Seine Katze hat er auf einem privaten Tierfriedhof in Mönchengladbach bestatten lassen. Das Areal liegt gegenüber dem Städtischen Friedhof.

Monika L. betreibt den Tierfriedhof seit 2012, sie hat nach eigener Aussage bereits 100 Hunde, Katzen und sogar Chinchillas begraben, im Netz wirbt sie mit dem Satz: "Mir ist es wichtig, dass hier eine gute Bestattungskultur gepflegt wird." Doch zwischen Monika L. und Mike S. ist gar nichts gut. Im Mai 2017 begrub Monika L. Minki persönlich und im Beisein von Mike S. Sie stieg sogar ins Katzengrab, um den Kadaver abzulegen. Das macht L. bei allen Tieren so. Dafür wurde mehr Erde ausgegraben, als nötig gewesen wäre. "Wie soll ich sonst da reinsteigen", sagt L. Gebucht hatte Mike S. für Minki ein Einzelgrab, 50 mal 40 Zentimeter, Kosten für drei Jahre Liegezeit: 210 Euro plus 50 Euro für den Aushub.

Knapp ein Jahr später kommt es zum Streit: Mike S. dekoriert Minkis Grab, breitet die Erinnerungsstücke nach Angaben von L. jedoch auf die benachbarte Grabstelle aus. Als diese später gebraucht wird, lässt Monika L. die Randsteine versetzen. Im Zuge dessen soll sie auch eine Pflanze entfernt haben, was sie bestreitet Der Materialwert beträgt 20 Euro, doch der ideelle Wert ist kaum zu ermessen, er habe die Pflanze "ungefähr über dem Herzen der Katze" eingesetzt, sagt Mike S. Er will Schadenersatz, weil L. das Grab "in infamer Pietätlosigkeit" umgestaltet habe. Am schlimmsten sei, dass die Katze, die zwölf Jahre alt wurde, nun mit den Pfötchen unter den Randsteinen liege.

S. will daher gerichtlich erzwingen, dass L. die Grenzsteine wieder versetzt und das Grab um 40 Zentimeter vergrößert. Das kommt für die Chefin des Tierfriedhofs nicht infrage. Mit seiner aufwendigen Gestaltung habe S. die angemietete Fläche ständig überschritten. Weil sich S. und L. nicht einig sind, wo Minkis Überreste jetzt genau liegen, wird vor Gericht bereits über eine Ausgrabung des Katzenkadavers diskutiert.

Mehrmals ist der Prozesstermin verschoben worden, Minkis Herrchen S. kommt am Freitag nicht zur Verhandlung, lässt sich durch einen Anwalt vertreten. Richterin Miriam Pels weist seine Klage daraufhin ab. Er hat nun zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Monika L. muss nach dem Gerichtstermin zurück auf ihren Tierfriedhof: Am Nachmittag steht eine Katzenbestattung an. "Schon die dritte Katze, die dieser Besitzer bei mir bestatten lässt."

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Quelle:
SZ vom 15.09.2018
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