Staatsanwaltschaft Limburg:Untreue-Ermittlungen gegen Tebartz-van Elst eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Limburg stellt zwar "etliche Verstöße gegen innerkirchliches Recht" fest, legt den Fall Tebartz-van Elst aber dennoch zu den Akten. Denn für Fälle dieser Art sei allein die Kirche zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Limburg wird gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst nicht wegen Untreue ermitteln. Es habe sich kein Anfangsverdacht ergeben, teilte die Justizbehörde mit. Auch gegen Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates werde nicht ermittelt.
Man habe zwar "etliche" Verstöße gegen kirchliches Recht festgestellt, doch handele es sich um eine "innerkirchliche Angelegenheit, die sich der Beurteilung der Strafjustiz entzieht". Die Ermittler hatten seit dem vergangenen Oktober geprüft, ob sie ein Verfahren gegen den Ende März abberufenen Limburger Bischof einleiten.
In den vergangenen Monaten waren bei der Staatsanwaltschaft mehr als 30 Anzeigen gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst und den Verwaltungsrat eingegangen. Hintergrund ist die Affäre um den Bau des neuen Limburger Bischofssitzes. Dabei waren die Kosten auf mindestens 31 Millionen Euro explodiert, zudem wurden Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung bekannt.