Süddeutsche Zeitung

Resozialisierung:"Viele haben kein Verhältnis mehr zur modernen Welt"

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33 Jahre saß Jens Söring in den USA im Gefängnis, den ihm zur Last gelegten Doppelmord bestreitet er bis heute. Nun kam er frei. Wie kümmert sich der deutsche Staat um Langzeithäftlinge? Nicht gut genug, sagt Kriminologe Frieder Dünkel.

Interview von Moritz Geier

Mehr als drei Jahrzehnte hat der Deutsche Jens Söring in den USA im Gefängnis verbracht, verurteilt wegen eines Doppelmordes. Nun hat ihn der Strafvollzug wieder ausgespuckt und Söring ist zurück in Deutschland. Für die deutsche Justiz ist Söring ein unbeschriebenes Blatt, staatliche Unterstützung wie die Bewährungshilfe ist für ihn also nicht zuständig. Der Strafrechtler, Kriminologe und emeritierte Professor Frieder Dünkel, zwischen 1992 und 2015 Lehrstuhlinhaber für Kriminologie an der Universität Greifswald, erklärt, wie es möglich ist, nach so langer Zeit im Gefängnis zurück ins Leben zu finden.

SZ: Herr Dünkel, 33 Jahre lang saß Jens Söring in den USA im Gefängnis. Hätte ihm das in Deutschland auch passieren können?

Frieder Dünkel: Nein, aus deutscher Sicht ist sein Fall verfassungsrechtlich höchst problematisch, zumal er ja nicht rückfallgefährdet ist. Söring saß für ein in Anführungszeichen "normales" Tötungsdelikt, das aus einer einmaligen Konfliktsituation entstand, er war damals 18 Jahre alt. In Deutschland hätte er maximal zehn Jahre nach Jugendstrafrecht bekommen und wäre nach sieben Jahren vermutlich entlassen worden.

Wie viele Langzeithäftlinge gibt es eigentlich in deutschen Gefängnissen?

Wir haben, Stand März 2018, knapp 1800 Lebenslängliche, die frühestens nach 15 Jahren, beziehungsweise im Durchschnitt nach 17, 18 Jahren entlassen werden. In der deutschen Rechtsgeschichte gibt es ganz, ganz wenige, die als Mörder mehr als 20, 25 Jahre einsitzen. Einer wie der Norweger Anders Breivik würde bei uns vielleicht so lange sitzen, weil man ihn für ideologisch verbohrt und damit weiterhin für gefährlich hält.

Der Doppelmörder Hans-Georg Neumann sitzt seit mehr als 57 Jahren hinter Gittern.

Das ist ein absoluter Ausnahmefall, der nur bei fortdauernder erheblicher Rückfallgefahr gerechtfertigt werden kann, in jedem Fall aber wegen der mit zunehmender Dauer anzunehmenden Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Ist es überhaupt möglich, nach so langer Zeit ein normales Leben zu führen?

Ja, das zeigt der vielleicht berühmteste Langzeithäftling der Geschichte: Nelson Mandela. Wenn man ein bestimmtes Umfeld und auch eine Aufgabe hat, kann auch die Wiedereingliederung nach so langer Zeit gelingen. Im Fall Söring stehen die Integrationschancen gut, weil er kein "Normalkrimineller" ist, weder sozial entwurzelt noch arm. Und er hat ja wohl auch einen großen Unterstützerkreis, ein soziales Netz, das ihn auffängt.

Was macht die Resozialisierung von Häftlingen, die besonders lange eingesperrt waren, so schwer?

Sie haben draußen oft gar keine Kontakte mehr. Die Ehen sind meistens in die Brüche gegangen, das soziale Netz fehlt. Manche Häftlinge sind kommunikationsunfähig, sie ziehen sich innerlich zurück, bekommen Alkohol- oder Drogenprobleme. Viele haben auch kein Verhältnis mehr zur modernen Welt. Jens Söring zum Beispiel hat wahrscheinlich viele technische Entwicklungen gar nicht mitbekommen, Computer, Handy, Digitalisierung. Damit umzugehen, muss er nun erst lernen.

Wie werden Langzeitinsassen in Deutschland denn auf die Freiheit vorbereitet?

Haftanstalten haben die Möglichkeit, die Gefangenen im letzten Teil der Strafzeit im offenen Vollzug regelmäßig am Leben draußen teilhaben zu lassen, indem sie Ausgang oder Hafturlaub gewähren. In diesem Fall können Häftlinge auch übers Wochenende, so weit vorhanden, zu ihrer Familie gehen, um den Anschluss ans Leben nicht zu verlieren. Auch bei Sicherungsverwahrten, die also noch als gefährlich eingestuft werden, ist es verfassungsrechtlich vorgeschrieben, dass sie mehrmals im Jahr begleiteten Ausgang bekommen müssen.

Wie sieht dieser Ausgang aus?

Die Häftlinge werden gefesselt beziehungsweise so angezogen, dass sie nicht schnell weglaufen können. Ein oder zwei Beamte sind dabei und gehen mit dem Gefangenen zum Beispiel ins Kino oder Ähnliches, damit sie das normale Leben sehen und die sozialen Kompetenzen nicht verlieren: mit dem Bus zu fahren, mit der Straßenbahn. Oder kochen, einkaufen, Wäsche waschen. Das verlernen Häftlinge im Knast weitgehend.

Der offene Vollzug hat in Deutschland aber keinen guten Ruf, wird oft als "Hotelvollzug" verspottet.

Das ist er aber nicht. Der offene Vollzug ist für den Übergang sehr wichtig, um den Schock der Entlassung abzufedern. Er wird in Deutschland zu wenig entwickelt. Nur Nordrhein-Westfalen und Berlin nutzen ihn in großem Umfang und arbeiten damit sehr sozialintegrativ. Der offene Vollzug bietet sich für Leute an, die in der Kindheit nicht komplett negativ sozialisiert wurden. Bayern ist beim offenen Vollzug leider äußerst rückständig. Da muss man schon Hoeneß heißen, um dort frühzeitig reinzukommen.

Welche Rolle spielt die Bewährungshilfe bei Langzeitinsassen?

Bewährungshelfer kommen nur ins Spiel, wenn Strafreste zur Bewährung ausgesetzt werden. Die überwiegende Zahl der Gefangenen in Deutschland verbüßt ihre Strafe aber voll. Damit ist nach der Entlassung die Bewährungshilfe nicht zuständig. Das ist das Hauptproblem im Strafvollzug in Deutschland: dass die Entlassungspraxis zu restriktiv ist. Bei Vollverbüßern gibt es sonst nur noch die Führungsaufsicht als Form der Bewährungshilfe, aber die greift nur bei Häftlingen, die noch als gefährlich angesehen werden.

Alle anderen sind auf sich alleine gestellt?

Sie sind auf die Unterstützungssysteme in den Kommunen angewiesen, freie Träger der Strafentlassenenhilfe oder auch die kommunalen Organe, Arbeitsämter, Wohnungsvermittlung und ähnliche. Sie bekommen Arbeitslosengeld, wenn sie im Gefängnis ein Jahr lang gearbeitet haben, ansonsten gegebenfalls aber nur Hartz IV.

Funktioniert die Resozialisierung in anderen europäischen Ländern besser?

In Skandinavien etwa ist die durchgehende Betreuung relativ gut organisiert. Die Bewährungshilfe geht frühzeitig ins Gefängnis, Sozialarbeiter und Häftlinge lernen sich kennen. Bei uns kommen die Bewährungshelfer in den meisten Bundesländern nicht in den Vollzug. In Skandinavien ist wohl auch das Verständnis besser ausgeprägt, dass wir mit den Menschen leben müssen, dass wir als Gesellschaft insgesamt verantwortlich sind. Es ist nicht nur eine Aufgabe von Profis. Gerd Koop, ehemaliger Anstaltsleiter in Niedersachsen, hat das auf die Mauern seines Gefängnisses geschrieben: Und morgen sind sie wieder unsere Nachbarn.

Wie könnte die Resozialisierung hierzulande Ihrer Meinung nach also noch wirksamer werden?

Wir brauchen landesweit gesetzliche Standards. Hamburg hat letztes Jahr ein solches Resozialisierungsgesetz eingeführt. Da haben die Gefangenen einen gesetzlichen Anspruch, sechs Monate vor und nach der Entlassung Hilfen jeglicher Art zu bekommen, die notwendig sind. Oft sind das ja auch ältere Menschen. Wir bräuchten für solche Leute eigentlich Übergangseinrichtungen, Wohnheime, wo sie einigermaßen geschützt sind und auch betreut werden von Sozialarbeitern und Psychologen.

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