Süddeutsche Zeitung

SZ-Kolumne "Bester Dinge":Zum Fluchen bitte hier entlang

Eine US-Schülerin hat sich vor Gericht das Recht erstritten, wüste Beschimpfungen auszustoßen. Unter einer Bedingung.

Von Violetta Simon

Die sogenannte Las-Vegas-Regel lautet: Was in Vegas passiert, bleibt in Vegas - eine Übereinkunft, die auch jenseits dieser Casino-Hölle Anwendung findet, wenn der Mantel des Schweigens über etwas gelegt werden soll. Die Schülerin Brandi Levy aus Pennsylvania hat nun erreicht, dass man die Regel auch anders interpretieren kann: Was außerhalb der Schule passiert, bleibt außerhalb der Schule.

Das ist insofern von Bedeutung, weil Levy damit das Recht auf freie Meinungsäußerung aller Schülerinnen und Schüler in den USA gestärkt hat - wenn auch nicht auf die feine englische Art, wie die New York Times berichtet: Weil sie an ihrer High-School nicht im Cheerleader-Kader aufgenommen wurde, hatte Levy üble Beschimpfungen auf Snapchat ausgestoßen und an 250 Kontakte verschickt. Das Foto zeigt sie mit einer Freundin vor einem Lebensmittelladen: ausgestreckter Mittelfinger, dazu ein Text, in dem jedes zweite Wort "Fuck" lautet.

Die empörte Mutter einer Cheerleaderin bekam Wind davon und erreichte, dass die Einrichtung Levy für ein Jahr vom Training ausschloss. Das wollte die Schülerin nicht auf sich sitzen lassen: Sie verklagte den Schulbezirk, der Fall landete vor dem Obersten Gericht.

Das befand nun auf Grundlage des ersten Artikels der US-Verfassung, dass eine Bestrafung durch die Schule nicht gerechtfertigt sei. Levy darf also als Schülerin auch in Zukunft ihre Meinung frei äußern - vorausgesetzt, sie befindet sich dabei außerhalb des Campus. Die neue Vegas-Regel lautet dann womöglich: zum Lachen in den Keller, zum Fluchen auf die Straße.

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