Süddeutsche Zeitung

Sanel M.:Täter im Fall Tuğçe kann abgeschoben werden

Die Studentin starb an den Folgen einer Prügelattacke. Der Staat will den verurteilten Sanel M. nach Serbien abschieben - nun stimmt das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu.

Der wegen des gewaltsamen Todes von Tuğçe Albayrak verurteilte Sanel M. wird voraussichtlich nach Serbien abgeschoben. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat seinen Eilantrag gegen die Abschiebung zurückgewiesen. Rechtskräftig ist der Beschluss aber noch nicht: Der 20-Jährige kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Im November 2014 hatte er Tuğçe Albayrak auf dem Parkplatz eines Fastfood-Restaurants im hessischen Offenbach zu Boden geschlagen. Sie starb einige Tage später an den Folgen der Attacke. Sieben Monate später sprach das Landgericht Darmstadt ein Urteil: drei Jahre Jugendhaft für den Angeklagten Sanel M. wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Ende September 2016 hat die Wiesbadener Ausländerbehörde ihn für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht. Es bestehe ein besonders schwer wiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung, hatte die Behörde unter anderem argumentiert. Gegen die Ausweisung hat er sich vor dem Verwaltungsgericht gewehrt. Dieses entscheidet nun im Sinne der Ausländerbehörde: Sie habe zu Recht angenommen, dass von Sanel M. die Gefahr erneuter Straftaten ausgehe und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute, heißt es in der Begründung.

Gericht: langfristiges Risiko, dass er rückfällig wird

Die Kammer stützt ihre Einschätzung unter anderem auf das Urteil der Darmstädter Richter sowie auf ein vom Wiesbadener Gefängnis eingeholtes psychologisches Gutachten. In der Haft habe Sanel M. nicht nur mehrfach gegen die Hausordnung verstoßen, es seien auch ein Disziplinar- und ein Strafverfahren eingeleitet worden. Trotz positiver Entwicklungsansätze bestehe ein erhebliches langfristiges Risiko, dass er rückfällig werde.

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